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Hilfslimit für befreundete oder verbündete Staaten auf 200 Millionen Lira festgelegt

Laut einem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde das Limit für Hilfen, die im Jahr 2024 ohne den Abschluss eines Abkommens an befreundete oder verbündete Staaten geleistet werden, auf 200 Millionen Lira festgesetzt.

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Hilfslimit für befreundete oder verbündete Staaten auf 200 Millionen Lira festgelegt

Das Präsidialdekret zur Festlegung des finanziellen Limits und der Art der Waren oder Dienstleistungen, die im Jahr 2024 im Rahmen des Gesetzes Nr. 3212 ohne den Abschluss eines Abkommens bereitgestellt werden können, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach wurde das finanzielle Limit für die Schenkung, den Austausch oder die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen als Hilfe an befreundete oder verbündete Staaten sowie an öffentliche oder private Institutionen und Organisationen in diesen Staaten auf 200 Millionen Lira festgelegt, wobei die einschlägigen Bestimmungen des genannten Gesetzes in Bezug auf private Institutionen und Organisationen unberührt bleiben.

 Im Anhang des Dekrets wurde die Art der Waren und Dienstleistungen, die ohne den Abschluss eines Abkommens per Protokoll bereitgestellt werden können, wie folgt festgelegt: "Waffen und Munition sowie deren Teile, Lebensmittel und Getränke, militärische Bekleidung und Stoffe, Garn usw. Textilmaterialien, persönliche Ausrüstungsgegenstände (Rucksäcke, Munitionswesten, Verbundhelme, Feldflaschen, Schneeschuhe, Skiausrüstung usw.), Land-, See- und Luftfahrzeuge sowie deren Subsysteme und Ersatzteile, Medikamente, pharmazeutische Rohstoffe und medizinisches Verbrauchsmaterial (ausgenommen solche, die auf grünes Rezept verkauft werden), medizinische Geräte, Ausrüstungen und deren Ersatzteile, Musikkapellenausrüstung, lebende Tiere (Pferde, Hunde usw.) sowie deren Futter- und Pflegebedarf, Büro- und Schreibwaren, Möbel und Inventar, Sportartikel und Fitnessstudioausstattung (Laufbänder, Heimtrainer usw.), Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Computer, Drucker, Scanner und Verbrauchsmaterialien, Fernseher, Projektoren, Telefone (ohne Verschlüsselung), Faxgeräte und Kopierer sowie deren Ersatzteile, Bildungs- und Lehrmaterialien, Textilmaschinen und Ersatzteile für den Einsatz in Schneidereien, nicht-offizielle militärische Publikationen, Bücher, Zeitschriften und Broschüren, in Küchen verwendete Maschinen, Ausrüstungen und deren Ersatzteile, Tafelgeschirr wie Teller, Gläser, Krüge aus Chromstahl, Glas, Porzellan usw., komplette Generatoren und Ersatzteile, alle Arten von Bekleidung, Accessoires, Ausrüstungen, Schwerter und Degen, auf Papier gedruckte und digitale Karten (außer solchen mit Geheimhaltungsgrad), technische Ausrüstung und Materialien für Such- und Rettungszwecke, Kraftstoff und Heizmaterial, Dienstleistungen für Boden-, Treibstoff- und Hafenanlagen, Gase (Sauerstoff, Acetylen usw.), Boote (Kunststoff, Schlauchboote, Plexiglas, Holz, Metall usw.), Farben und chemische Materialien (außer Sprengstoffe), Navigationsgeräte (See/Luft), Ausrüstungen und deren Ersatzteile, alle Arten von Land-, See- und Luftfahrzeugen sowie Unterstützungsausrüstung, die für Ausstellungszwecke und als Lehrmittel angefordert werden, die entmilitarisiert wurden und nicht mehr aktiv genutzt werden, sowie Ersatzteile, die für deren Ausstellung oder Verwendung als Lehrmittel benötigt werden, Beratungs-, Wartungs- und Reparaturdienste, Bereitstellung von Experten-Teams und Materialunterstützung für die Erkundung und Räumung von verminten Gebieten/Feldern sowie für die Erkundung und Entschärfung von Sprengstoffen/verdächtigen Gegenständen, unbemannte Luftfahrzeuge, Drohnen und Drohnenabwehrsysteme, ausgemusterte Schiffe und Plattformen, Transportdienste bei Katastrophen und Notfällen, Such- und Rettungsaktivitäten sowie deren Transportdienste, Transportdienste für gespendete Materialien, Transportdienste für ausländisches Personal, das an Übungen und Wettbewerben, Treffen, Besuchen und Schulungen teilnimmt, bei Katastrophen und Notfällen verwendete Fertigbauten, Zelte, Decken, Materialien für Verpflegungs- und Heizungsaktivitäten, Beleuchtungsgeräte, Tauchausrüstung (Flaschen, Taucheranzüge, Masken usw.), Abfälle, Kommunikations- und Informationssystemmaterialien."

Gesetz mit Regelungen zur Wirtschaft im Amtsblatt veröffentlicht

Das Gesetz, das die Zahlung von 5.000 Lira an erwerbstätige Rentner sowie weitere Regelungen zur Wirtschaft enthält, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Das Gesetz über die Änderung einiger Gesetze und Gesetzesdekrete mit Regelungen zur Wirtschaft wurde im Amtsblatt publiziert. Demnach erhalten auch erwerbstätige Rentner eine einmalige Zahlung in Höhe von 5.000 Lira.


Nachrichtenquelle: 12punto

2024 Amtsblatt