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Im Amtsblatt veröffentlicht: Ära der Barzahlungen beendet! Pflicht für Beträge über dieser Grenze eingeführt

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde für Inkasso- und Zahlungsvorgänge über 7.000 Lira die Pflicht eingeführt, diese über Banken oder Finanzinstitute abzuwickeln.

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Im Amtsblatt veröffentlicht: Ära der Barzahlungen beendet! Pflicht für Beträge über dieser Grenze eingeführt

Das allgemeine Kommuniqué des Finanzministeriums zum Steuerverfahrensgesetz wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Der Entscheidung zufolge wurde die Pflicht eingeführt, sämtliche Inkasso- und Zahlungsvorgänge, die 7.000 Lira übersteigen, über Banken und Finanzinstitute abzuwickeln.

Andererseits müssen auch Nicht-Steuerpflichtige ihre Zahlungen und Inkassovorgänge, die 7.000 Lira übersteigen und sich auf Käufe von Personen beziehen, die der Nachweispflicht unterliegen, über vermittelnde Finanzinstitute abwickeln. Parteien, die sich nicht an die Nachweispflicht halten, werden jeweils separat mit einer Geldstrafe belegt.

Die Nachweispflicht gilt als erfüllt, wenn Inkasso- und Zahlungsvorgänge über 7.000 Lira auf das Konto des Zahlungsempfängers eingezahlt werden, indem man persönlich die Filialen der vermittelnden Finanzinstitute aufsucht und dabei die entsprechenden Angaben zum Vorgang macht.

Wenn eine Person, die über kein Bankkonto oder keine Kreditkarte verfügt, den Preis für eine gekaufte Ware oder Dienstleistung begleicht, indem sie eine Filiale der Bank aufsucht, bei der der Verkäufer sein Konto führt, dort die Angaben zum Vorgang macht und im Gegenzug einen Bankbeleg erhält, gilt die Nachweispflicht als erfüllt und es wird keine Strafe verhängt.

Sollte eine Person ohne Bankkonto oder Kreditkarte ein Produkt für über 7.000 Lira kaufen und der Verkäufer dieses Geld bar entgegennehmen und später auf sein eigenes Bankkonto einzahlen, gilt die Nachweispflicht als nicht erfüllt, und sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer wird jeweils separat eine Strafe auferlegt.


Nachrichtenquelle: 12punto

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