Im Ausland lebende Türken können Geräte 180 Tage lang ohne Registrierung nutzen
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat eine Regelung zur Nutzungsdauer von Mobilgeräten getroffen, die von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern bei der Einreise in das Land mitgeführt werden. Demnach wird die gesetzliche Frist für die unregistrierte Nutzung von 120 auf 180 Tage verlängert.
Der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Abdulkadir Uraloğlu, erklärte, dass die Verfahren zur Registrierung und Nutzung von Geräten mit elektronischen Identitätsdaten im Rahmen der "Verordnung über die Registrierung von Geräten mit elektronischen Identitätsdaten" sowie des "Kommuniqués über die Registrierung von Geräten mit elektronischen Identitätsdaten" durchgeführt werden.
Uraloğlu erinnerte daran, dass diese Geräte im Mobilgeräte-Registrierungssystem (MCKS) registriert sein müssen, um in der Türkei genutzt werden zu können: "Die Registrierung kann auf zwei Arten erfolgen: entweder durch Unternehmen im Rahmen von Importen und Herstellungen oder individuell für Geräte, die von Reisenden aus dem Ausland mitgebracht werden. Für Geräte mit elektronischen Identitätsdaten, die von Reisenden mitgeführt werden, galt bisher eine Frist von 120 Tagen für die unregistrierte Nutzung."
Uraloğlu wies darauf hin, dass die IMEI-Nummern von Geräten, die nicht registriert werden, nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist auf eine schwarze Liste gesetzt und ihre Verbindung zum elektronischen Kommunikationsnetz unterbrochen wird.
BENACHTEILIGUNGEN FÜR TÜRKEN IM AUSLAND WERDEN BEHOBEN
Uraloğlu erläuterte, dass im Ausland lebende türkische Staatsbürger ihre Probleme bezüglich der Nutzungsdauer der von ihnen ins Land gebrachten Mobilgeräte über verschiedene Kanäle an die Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) herangetragen hätten. "Um die Benachteiligungen für im Ausland ansässige Bürger sowie Inhaber einer Mavi Kart hinsichtlich der zusätzlichen Kommunikationsdienste zu beheben, wurde durch einen Beschluss der BTK eine Neuregelung getroffen", sagte er.
ANTRÄGE FÜR ZUSÄTZLICHE NUTZUNGSDAUER ÜBER DAS E-DEVLET-PORTAL
Uraloğlu gab Informationen zu der Regelung und führte weiter aus:
"In diesem Rahmen ist es erforderlich, dass der Wohnsitz der antragstellenden Person im Ausland liegt und die Prüfung, ob die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht aus dem Ausland ausgereist ist, positiv ausfällt; dies gilt für nur eine IMEI-Nummer der von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern mitgebrachten Geräte. Personen, deren gesetzliche 120-tägige Frist für die unregistrierte Nutzung von aus dem Ausland mitgebrachten Geräten abgelaufen ist, erhalten bei einer Antragstellung über e-Devlet zweimalig eine zusätzliche Nutzungsdauer von jeweils 30 Tagen. Somit wird die gesetzliche Frist für die unregistrierte Nutzung von aus dem Ausland mitgebrachten Geräten auf 180 Tage verlängert. Nach Ablauf der zusätzlichen Nutzungsdauer werden die IMEI-Nummern der betreffenden Geräte auf die schwarze Liste gesetzt. Der BTK-Beschluss zur Fristverlängerung tritt nach Schaffung der erforderlichen Infrastruktur am 1. März 2024 in Kraft."
Nachrichtenquelle: 12punto
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