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Achtung beim Immobilienkauf und -verkauf! Neue Ära im Grundbuchamt: Das Spiel mit dem Einheitswert endet

Die langjährige Praxis bei Grundbuchtransaktionen, den Verkaufspreis zum Einheitswert oder nur geringfügig darüber anzugeben, findet ein Ende. Mit der Verschärfung der MASAK-Kontrollen für Geldtransfers ab dem 1. Januar soll sichergestellt werden, dass der tatsächliche Verkaufspreis als Grundlage dient.

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Achtung beim Immobilienkauf und -verkauf! Neue Ära im Grundbuchamt: Das Spiel mit dem Einheitswert endet

In der Türkei beginnt eine neue Ära für Grundbuchübertragungen, um die Praxis zu beenden, bei der Verkaufspreise zum Einheitswert oder nur knapp darüber angegeben wurden, um Kontrollen zu umgehen. Mit der ab dem 1. Januar in Kraft tretenden Regelung soll verhindert werden, dass es zu Diskrepanzen zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis und dem im Grundbuch deklarierten Betrag kommt.

Beispielsweise reduziert die Angabe eines Wohnhauses mit einem tatsächlichen Wert von 10 Millionen Lira als Verkauf zum Einheitswert von 3 Millionen Lira die zu zahlende Grundbuchgebühr erheblich. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Umstand zu erheblichen Verlusten bei den öffentlichen Einnahmen führt.

EINHEITSWERTE SPIEGELN NICHT DIE TATSÄCHLICHEN VERKAUFSPREISE WIDER

Es wird erwartet, dass die in den von den Gemeinden ausgestellten Einheitswertbescheinigungen aufgeführten Beträge auch im Jahr 2026 in vielen Regionen unter den Marktwerten liegen werden. Mit der neuen Anwendung wird jedoch die genaue Überwachung der Geldtransfers über das Bankensystem dazu führen, dass Verkäufe zwingend zum tatsächlichen Preis abgewickelt werden müssen.

BANKÜBERWEISUNGEN UNTER MASAK-KONTROLLE

Laut einem Bericht von NTV wird mit Inkrafttreten der Regelung erwartet, dass bei einer Immobilientransaktion im Grundbuchamt der vom Käufer an den Verkäufer überwiesene Betrag mit dem im Grundbuch deklarierten Verkaufspreis übereinstimmt. Banken können Belege und Erklärungen zu den durchgeführten Geldtransfers anfordern.

Es wird betont, dass die Transaktion als „verdächtig“ eingestuft werden könnte, falls der überwiesene Betrag unter dem im Grundbuch gemeldeten Preis liegt.

AUCH BARZAHLUNGEN BERGEN RISIKEN

Wenn beispielsweise bei einem Immobilienverkauf am 2. Januar 2026 der Verkäufer X den tatsächlichen Wert von 10 Millionen Lira erhält, muss der Käufer Y diesen Betrag über die Bank an den Verkäufer X überweisen. Da Banken Belege und Erklärungen darüber verlangen, für welchen Verkauf das Geld überwiesen wurde, wird darauf hingewiesen, dass ein anderer Weg nicht möglich sein wird.

In diesem Zusammenhang wird erklärt, dass auch der Ansatz „Ich zahle bar, das merkt niemand“ im neuen Kontrollprozess ein ernstes Risiko darstellen könnte. Es wird berichtet, dass bei hohen Bargeldabhebungen von Banken der Verwendungszweck angegeben werden muss und dass der Verkäufer, falls er dieses Bargeld später in das Finanzsystem einbringen möchte, Belege und Erklärungen zur Herkunft vorlegen muss. Es wird festgehalten, dass diese Informationen und Dokumente in erforderlichen Fällen an die MASAK weitergeleitet werden können.


Nachrichtenquelle: 12punto

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