Inflationsrechnung an der Börse
Nach einer 20-jährigen Pause steht die Inflationsrechnung wieder auf der Tagesordnung! Laut Informationen von Reuters, die sich auf das Finanzministerium stützen, ist geplant, dass diese Anwendung zum Jahresende in den Bilanzen Einzug hält.
WIE LANGE WIRD DIE ANWENDUNG IN KRAFT SEIN?
Es wird davon ausgegangen, dass die geplante Wiedereinführung der Inflationsrechnung für einen Zeitraum von 3 Jahren aktiv genutzt wird. Es gibt jedoch ein bemerkenswertes Detail: Diese Anwendung wird keine Auswirkungen auf die Steuerbemessungsgrundlage für das Jahr 2023 haben.
WAS IST DAS ZIEL DER INFLATIONSANPASSUNG?
Das Hauptziel dieser Regelung ist es, die Verzerrungen in den Finanzberichten der Unternehmen zu korrigieren. Das bedeutet, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Finanzdaten realistischer und gesünder widerspiegeln können.
WIE WIRD SICH DIES AUF DIE STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE AUSWIRKEN?
Die neue Anwendung kann sich sowohl positiv als auch negativ auf die Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen auswirken. Das bedeutet, dass diese Situation die Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen sowohl erhöhen als auch verringern kann.
WAS IST EINE INFLATIONSRECHNUNG?
Inflation kann zu Schwankungen der Kaufkraft des Geldes führen. In Zeiten hoher Inflation spiegeln einige Posten in den Bilanzen nicht mehr ihren tatsächlichen Wert wider. Elemente wie Anlagevermögen oder Vorräte werden mit ihrem Anschaffungswert in die Bilanz aufgenommen und verbleiben mit diesem Wert. Mit der Zeit erhöht die Inflation jedoch den Marktwert dieser Vermögenswerte. Die Inflationsrechnung bringt diese Vermögenswerte auf den richtigen Wert, sodass wir die tatsächliche Situation eines Unternehmens klarer sehen können.
RECHTLICHER RAHMEN: WANN WIRD SIE ANGEWENDET?
Das Steuerverfahrensgesetz legt die Bedingungen fest, unter denen die Inflationsrechnung angewendet wird. Insbesondere muss die Inflationsrechnung angewendet werden, wenn der Anstieg des Erzeugerpreisindex (ÜFE) in den letzten drei Jahren über 100 % und im laufenden Jahr über 10 % liegt. In der Türkei waren diese Bedingungen ab Dezember 2021 erfüllt. Die Inflationsrechnung wurde jedoch bis zu den Finanzberichten vom 31. Dezember 2023 verschoben. Ab dem 31. Dezember 2023 wird die Inflationsanpassung automatisch angewendet.
LAGEBEURTEILUNG MIT AKTUELLEN DATEN
Bei der Bewertung im August 2023 sehen wir, dass der Anstieg des ÜFE in den letzten drei Jahren 430 % und der jährliche Anstieg des ÜFE 49,41 % betrug. Basierend auf diesen Daten können wir sagen, dass die Inflationsrechnung auch im Jahr 2024 angewendet werden muss. Diese Anwendung wird so lange fortgesetzt, bis der Anstieg des ÜFE auf eine einstellige Zahl fällt.
WARNUNG ZUR FUNKTIONALEN WÄHRUNG
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss, sind Unternehmen mit einer funktionalen Währung. Wenn die Buchhaltung Ihres Unternehmens in einer anderen Währung als der Türkischen Lira geführt wird, beispielsweise in Dollar oder Euro, wird die Inflationsrechnung nicht angewendet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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