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Kampf der SGK gegen Schwarzarbeit

Der Präsident der Sozialversicherungsanstalt (SGK), Raci Kaya, gab bekannt, dass das diesjährige Motto der „Woche der sozialen Sicherheit“, die in der Woche vom 16. Mai stattfindet, „Arbeite angemeldet, lebe sicher“ lautet. Kaya erklärte, dass im Kampf gegen Schwarzarbeit umfassende Maßnahmen in vielen Bereichen durchgeführt werden, von der Nutzung moderner Technologien bis hin zum Einsatz von Prüfteams.

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Kampf der SGK gegen Schwarzarbeit

Der Präsident der Sozialversicherungsanstalt (SGK), Raci Kaya, erinnerte daran, dass die Woche ab dem 16. Mai als Woche der sozialen Sicherheit gefeiert wird, und betonte, dass man versuche, alle Teile der Gesellschaft zu erreichen, um zum Bewusstsein für soziale Sicherheit beizutragen.

'ARBEITE ANGEMELDET, LEBE SICHER'

Kaya erklärte, dass man das Motto für das Jahr 2025 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit als „Arbeite angemeldet, lebe sicher“ festgelegt habe. Er betonte, dass man ein Bewusstsein für die Bedeutung der angemeldeten Beschäftigung schaffen wolle und dass der Kampf gegen Schwarzarbeit zu den vorrangigen Zielen der Institution gehöre.

DURCHFÜHRUNG VON QUERKONTROLLEN

Kaya erläuterte, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unter fünf Hauptstrategien zusammengefasst seien, und erwähnte dabei auch Querkontrollen: „Berufliche Informationen von Personen werden von unserer Institution regelmäßig von allen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, einschließlich Banken, eingeholt. Die eingehenden Informationen werden mit unserer Datenbank abgeglichen, wodurch nicht versicherte Arbeitnehmer ohne die Notwendigkeit einer Vor-Ort-Prüfung leicht identifiziert werden können“, sagte er.

Präsident Kaya merkte an, dass man mit 3.000 Inspektoren im Außendienst tätig sei und durch Risikoanalysen Regionen, Sektoren und Arbeitsstätten bestimme. Zu den Arbeitsstättenprüfungen im Hinblick auf Schwarzarbeit gab Kaya folgende Informationen:

„Als Ergebnis der von unserer Institution durchgeführten Querkontrollen und Prüfungen wurden im vergangenen Jahr 124.982 Arbeitsstätten und in den ersten vier Monaten dieses Jahres 29.463 Arbeitsstätten kontrolliert. Aufgrund der Feststellungen wurden im vergangenen Jahr Verwaltungsgeldstrafen in Höhe von 2 Milliarden 36 Millionen 732 Tausend 167 Lira verhängt.“

Kaya wies darauf hin, dass Arbeitgeber keine Schwarzarbeiter beschäftigen sollten, um weiterhin von Beitragsanreizen profitieren zu können. Er teilte mit, dass Arbeitgeber, bei denen nicht versicherte Arbeitnehmer festgestellt werden, bei der ersten Feststellung für einen Monat und bei einer Wiederholung innerhalb von drei Jahren nach dem Feststellungsdatum für ein Jahr das Recht auf die genannten Beitragsanreize verlieren.

"WIR WENDEN 15 VERSCHIEDENE BEITRAGSANREIZE AN"

Kaya erklärte, dass zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 15 verschiedene Beitragsanreize angewendet werden, um die Beitragsbelastung der Arbeitgeber für ihre versicherten Mitarbeiter zu verringern. Zu diesen zählten unter anderem der Beitragsnachlass, Anreize für Jugendliche und Frauen, Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie Anreize für Kulturinvestitionen.

Kaya berichtete, dass man dank jährlich erstellter Beratungsprogramme sowie durch die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Kammern, Berufsverbänden und Universitäten Informations- und Aufklärungsaktivitäten über die Bedeutung der sozialen Sicherheit und der angemeldeten Beschäftigung durchführe.

Er betonte, dass man über eines der größten Rechenzentren Europas verfüge und die technologische Entwicklung genau verfolge. Kaya teilte mit, dass die Institution auch die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz nicht außer Acht lasse und diesbezüglich bereits Arbeiten durchführe.


Nachrichtenquelle: 12punto

Sozialversicherungsanstalt