Kinderbonus für Ehe-Kredit: Schulden werden erlassen!
Junge Paare erhalten Erleichterungen beim Ehe-Kredit... Ein Erlass der Schulden für Paare, die Kinder bekommen, steht auf der Agenda. Zudem wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der Frauen, die ihr drittes Kind zur Welt bringen, ein Anrecht auf eine Anstellung im öffentlichen Dienst einräumen soll.
Es gibt eine wichtige Entwicklung bezüglich des Ehe-Kredits. Demnach ist geplant, eine Neuregelung zur Förderung der Geburtenrate einzuführen. Im Rahmen dieser Regelung wurde mitgeteilt, dass bei jungen Paaren, die den Ehe-Kredit in Anspruch nehmen, die Kreditschulden bei der Geburt von Kindern als Kinderbeihilfe angerechnet werden sollen.
"BEKANNTGABE IN KÜRZE MÖGLICH"
Wie die Türkiye Gazetesi berichtet; Enes Efendioğlu, Generaldirektor für Jugenddienste im Ministerium für Jugend und Sport, erklärte, dass man an neuen Unterstützungsmechanismen für junge Menschen arbeite und sagte: "Wie Sie wissen, bietet unser Staat jungen Menschen, die heiraten möchten, über die Familien- und Jugendbank Unterstützung an. Der erste Verwendungszweck dieses Geldes war der Ehe-Kredit; es wird ein zinsloses Darlehen gewährt, dessen Rückzahlung erst nach zwei Jahren beginnt. Es kommen keine zusätzlichen Kosten hinzu, man zahlt lediglich den erhaltenen Betrag zurück. Wir arbeiten nun an einer zusätzlichen Regelung diesbezüglich. Es steht auf der Agenda, dass möglicherweise in naher Zukunft ein Modell angekündigt wird, bei dem der Staat durch die Gewährung von Kinderunterstützung auf einen Teil dieses Geldes verzichtet."

NEUER VORSCHLAG IM TÜRKISCHEN PARLAMENT! "ANRECHT AUF ANSTELLUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST FÜR FRAUEN NACH DER GEBURT DES DRITTEN KINDES"
Andererseits wurde dem Parlament ein weiterer Gesetzesentwurf zur Steigerung der Bevölkerungszahl vorgelegt. Der Entwurf fordert, dass "Frauen, die ihr drittes Kind zur Welt bringen, ein Anrecht auf eine Anstellung in öffentlichen Einrichtungen erhalten". Es wurde festgehalten, dass für Frauen mit drei Kindern die KPSS-Prüfungsvoraussetzung entfallen soll; die Bestimmung der Anspruchsberechtigten erfolgt durch das Ministerium für Familie und soziale Dienste, und die Ernennungen sollen per Losverfahren durchgeführt werden. Die Zuweisung der zu besetzenden Stellen und Positionen soll unabhängig von anderen gesetzlichen Regelungen erfolgen. Zudem kann dieses Recht nur einmal in Anspruch genommen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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