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Letzter Tag für die Anmeldung zum Landwirteregistrierungssystem ist der 2. Januar 2024

Die Frist für die Anmeldungen zum Landwirteregistrierungssystem (ÇKS), das 2002 vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft eingeführt wurde, für das Jahr 2024 nähert sich dem Ende. Um von den landwirtschaftlichen Förderungen des Ministeriums profitieren zu können, müssen die Erzeuger ihre ÇKS-Anmeldungen für das Produktionsjahr 2024 bis zum 2. Januar 2024 bei den Bezirksdirektionen oder über das E-Government-Portal (e-devlet) einreichen.

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Letzter Tag für die Anmeldung zum Landwirteregistrierungssystem ist der 2. Januar 2024

Gemäß der Verordnung enden die am 1. September begonnenen Anmeldungen für das Landwirteregistrierungssystem (ÇKS) für das Produktionsjahr 2024 am 2. Januar 2024. Erzeuger, die pflanzliche Produktion betreiben und in diesem Rahmen die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft gewährten Agrarförderungen in Anspruch nehmen möchten, müssen ihre ÇKS-Anmeldungen vornehmen.
Der Direktor für Land- und Forstwirtschaft der Provinz Adana, Mehmet Nuri Kökçüoğlu, erklärte, dass die Erzeuger ihre ÇKS-Anmeldungen bei den Bezirksdirektionen am Standort ihrer Flächen oder über das E-Government-Portal vornehmen können, und sagte: „Unsere Erzeuger, die bereits eine ÇKS-Anmeldung für das Produktionsjahr 2023 haben und deren Parzelleninformationen sowie Unterlagen in der Akte unverändert geblieben sind, können ihre ÇKS-Anmeldung für das Produktionsjahr 2024 durch Eingabe der neuen Produktinformationen über das E-Government-Portal vornehmen. Erzeuger, die sich zum ersten Mal anmelden, sowie diejenigen, deren Pacht- oder Verpflichtungserklärungszeitraum abgelaufen ist, die Parzellen hinzufügen oder entfernen möchten oder bei denen sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, können ihre Registrierung persönlich bei den Bezirksdirektionen vornehmen, bei denen sie für das ÇKS registriert sind.“
Kökçüoğlu wies zudem auf eine Änderung der Verordnung zum Landwirteregistrierungssystem (ÇKS) hin und äußerte sich wie folgt: „Früher konnten sich nur diejenigen mit einem Grundbuchauszug oder einem Pachtvertrag in das Landwirteregistrierungssystem eintragen lassen. Alle unsere Landwirte, die aufgrund von Eigentums- oder Erbschaftsstreitigkeiten keine Registrierung vornehmen konnten, werden nun ihre Anbauflächen deklarieren und die entsprechenden Verfahren abschließen; sobald diese Flächen registriert sind, können unsere Landwirte von den Förderungen profitieren. Unsere Anmeldungen für das Landwirteregistrierungssystem laufen bis zum Ende der Arbeitszeit am 2. Januar 2024. Unsere Erzeuger können ihre Registrierung vor diesem Datum bei unseren Bezirksdirektionen vornehmen.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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