Ministerium für Industrie und Technologie erlässt Regelung zur strategischen Priorisierung und technischen Bewertung von Investitionsprojekten
Das Ministerium für Industrie und Technologie hat die Verfahren und Grundsätze für die strategische Priorisierung und technische Bewertung von Projekten festgelegt, die sich um finanzielle Mittel über zwischengeschaltete Banken bewerben.
Das vom Ministerium erstellte „Kommuniqué zur strategischen Priorisierung und technischen Bewertung von Investitionsprojekten“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Demnach können Anträge auf eine Bewertung durch das Ministerium vor der Finanzierungsanfrage bei zwischengeschalteten Banken von Investoren gestellt werden, deren Projekte strategische und projektbasierte Investitionsanreize nutzen, von Unterstützungen im Rahmen des „Hamle“-Programms profitieren oder auf die Produktion eines Produkts aus der „Liste strategisch vorrangiger Produkte“ oder der „Liste der Technologiebereiche“ beziehungsweise auf Entwicklungsaktivitäten in Technologiebereichen und die Produktion von auf diesen Technologien basierenden Systemen abzielen.
Investoren, die das Finanzierungsprogramm in Anspruch nehmen möchten, werden nach der Bewertung durch das Ministerium mit einem entsprechenden Stellungnahmeschreiben des Ministeriums bei der zwischengeschalteten Bank einen Finanzierungsantrag stellen.
Investoren, die vor der Antragstellung eine Bewertung ihres Projekts durch das Ministerium einholen möchten, müssen diese Anträge über das vom Ministerium eingerichtete elektronische Portal einreichen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die vorgesehene Gesamtinvestitionssumme, einschließlich der F&E-Ausgaben, mindestens 1 Milliarde Lira betragen.
Investoren, die das Finanzierungsprogramm nutzen, erhalten für ihre betreffenden Investitionen im Rahmen des ausgestellten Anreizzertifikats keine Zinsunterstützung.
LENKUNGSAUSSCHUSS TAGT MINDESTENS EINMAL JÄHRLICH
Anträge auf eine Bewertung durch das Ministerium vor der Finanzierungsanfrage werden vom technischen Ausschuss bewertet und dem antragstellenden Investor mitgeteilt. Der technische Ausschuss bewertet die Projekte anhand bestimmter Kriterien mit einem Punktesystem.
Die Mitteilung des technischen Ausschusses an die Investoren über die Bewertung des Ministeriums führt nicht automatisch zu einem Finanzierungsanspruch aus dem beantragten Finanzierungsprogramm und verpflichtet die das Programm verwaltende Institution zu keinerlei Leistungen.
Das Ministerium wird per Bekanntmachung veröffentlichen, für welche Finanzierungsprogramme eine strategische Priorisierung und technische Bewertung durchgeführt wird, welche Unterkriterien der Bewertung zugrunde liegen und welche weiteren Antragsbedingungen gelten.
Im Falle des Auslaufens oder der Aussetzung des Programms oder bei Erschöpfung der für das Programm zugewiesenen Limits wird die Annahme von Anträgen im Rahmen der Bekanntmachung eingestellt.
Das Ministerium kann Informationen zu den Investitionen anfordern, um die Ergebnisse der Umsetzung zu überwachen. Der Lenkungsausschuss wird mindestens einmal jährlich sowie bei Bedarf in der erforderlichen Häufigkeit zusammentreten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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