Neue Ära bei Vollmachtsprozessen im Grundbuchamt
Der Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı bewertete die Verlagerung von Vollmachtsprozessen im Grundbuchwesen auf das E-Government-System (e-Devlet) und betonte, dass die Neuregelung der Branche einen wichtigen Sicherheitsvorteil verschaffe: „Geschäfte per Vollmacht gehören zu den häufigsten Vorgängen in der Immobilienbranche. Daher ist die Möglichkeit, Vollmachten über das E-Government-Portal zu verfolgen und Widerrufe sofort in allen Grundbuchämtern sichtbar zu machen, ein entscheidender Schritt zum Schutz sowohl der Eigentümer als auch der an den Geschäften beteiligten Parteien.“
Die vom türkischen Notarverband entwickelte und in das E-Government-System (e-Devlet) integrierte Anwendung „Abfrage von Personenvollmachten“ wurde offiziell freigeschaltet. Vollmachten, die über Notare oder Konsulate erteilt wurden, können nun von den Bürgern direkt über das E-Government-Portal eingesehen werden. Mit dieser Neuerung können auch Vollmachtswiderrufe, die insbesondere bei Grundbuchvorgängen von großer Bedeutung sind, über WebTapu durchgeführt werden. Das Hauptziel der Anwendung ist es, die Sicherheit bei Geschäften, die mit einer Vollmacht im Grundbuchamt abgewickelt werden, zu erhöhen, Transparenz zu schaffen und landesweit einheitliche Abläufe zu etablieren.
NEUE ÄRA IM SYSTEM: SCHNELLERE UND SICHERERE ABLÄUFE
Mustafa Hakan Özelmacıklı, Vorstandsvorsitzender von Altın Emlak Global, äußerte sich in seiner Bewertung der Regelung wie folgt:
"Geschäfte per Vollmacht gehören zu den häufigsten Vorgängen in der Immobilienbranche. Daher ist die Möglichkeit, Vollmachten über das E-Government-Portal zu verfolgen und Widerrufe sofort in allen Grundbuchämtern sichtbar zu machen, ein entscheidender Schritt zum Schutz sowohl der Eigentümer als auch der an den Geschäften beteiligten Parteien. Die automatische Eintragung von Widerrufen, die über WebTapu oder persönlich beim Grundbuchamt erfolgen, in das Register wird Betrugsversuche und Rechtsverluste weitgehend verhindern."
NEUE REGELN FÜR WIDERRUFSANTRÄGE
Özelmacıklı wies darauf hin, dass gemäß dem veröffentlichten Rundschreiben Widerrufsanträge, die per Fax, E-Mail oder Post übermittelt werden, zur Gewährleistung einer sicheren Identitätsprüfung nicht mehr akzeptiert werden. Er erklärte dazu:
"Bürger können über die vom türkischen Notarverband bereitgestellte Dienstleistung ‚Abfrage von Personenvollmachten‘ im E-Government-Portal auf die Informationen zu den Vollmachten zugreifen, die sie bei Notaren oder Konsulaten erteilt haben, und von dort aus zum WebTapu-System wechseln, um einen Widerruf vorzunehmen. Bei Vollmachten, die vor dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden, werden sowohl das physische Widerrufsregister als auch die elektronischen Aufzeichnungen überprüft. Bei Vollmachten nach diesem Datum erfolgt die Prüfung ausschließlich elektronisch."
BEDEUTUNG DES WIDERRUFS BEI IMMOBILIENGESCHÄFTEN
Özelmacıklı ging auch auf die rechtliche Natur des Begriffs Widerruf ein und erklärte:
"Ein Widerruf bedeutet, dass die Person, die die Vollmacht erteilt hat, die dem Bevollmächtigten zuvor eingeräumte Vertretungsmacht durch eine einseitige Willenserklärung beendet. Das heißt, eine Person kann die Befugnis des Bevollmächtigten, in ihrem Namen zu handeln, ohne Angabe von Gründen und ohne die Zustimmung der Gegenseite zurückziehen. Der Widerruf ist ein ‚gestaltendes Recht‘, das das Vollmachtsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft beendet."
TÜRKEI: SICHTBARKEIT DURCH ZENTRALES WIDERRUFSSYSTEM
Özelmacıklı unterstrich die Bedeutung der Anwendung und fuhr fort:
“Gegenüber gutgläubigen Dritten, die nichts vom Widerruf der Vollmacht wissen und Geschäfte tätigen, kann der Widerruf nicht geltend gemacht werden. Daher reicht es bei Immobiliengeschäften nicht aus, den Widerruf nur dem Bevollmächtigten mitzuteilen; der Sachverhalt muss den Grundbuchämtern gemeldet und in das Widerrufsregister eingetragen werden. Auf diese Weise wird das Erlöschen der Vollmacht für alle Grundbuchstellen sichtbar, wodurch die Transaktionssicherheit gewährleistet und mögliche Rechtsverluste verhindert werden. Um eine Einheitlichkeit im Widerrufsregister zu gewährleisten, wurde das türkische Widerrufssystem eingeführt, das sicherstellt, dass Widerrufe, die über WebTapu oder ein beliebiges Grundbuchamt in das Register eingetragen werden, von allen Grundbuchämtern eingesehen und abgefragt werden können.’’
Nachrichtenquelle: İHA
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