Neue Regeln für Restaurants: Ära der Pflichtkampagnen auf Essensplattformen beendet
Mit neuen Regelungen im Bereich der elektronischen Essensbestellung wurden Änderungen bei den Zusatzgebühren und den obligatorischen Kampagnenbedingungen für Restaurants eingeführt. Zusätzliche Servicegebühren werden nun transparent ausgewiesen; die Teilnahme an Kampagnen erfolgt künftig auf rein freiwilliger Basis.
Das Handelsministerium hat angesichts der in letzter Zeit auf Social-Media-Plattformen zunehmenden Beschwerden die Kritik an den Geschäftsbeziehungen zwischen E-Commerce-Plattformen für Essensbestellungen und den Restaurants unter die Lupe genommen. Als Ergebnis der Untersuchungen und Bewertungen wurde mitgeteilt, dass in diesem Bereich neue Regelungen erforderlich seien.
ALLE GEBÜHREN WERDEN IM EINZELNEN OFFENGELEGT
Mit den vom Ministerium getroffenen Entscheidungen soll die Transparenz im elektronischen Handel erhöht und die Servicegebühren verständlicher gestaltet werden. In diesem Rahmen wurde es zur Pflicht gemacht, dass alle von den Plattformen gegenüber den Restaurants erhobenen Gebühren detailliert nach Servicearten in den Verkäufer-Dashboards angezeigt werden.
In der Erklärung hieß es: 'Es wurde zur Pflicht gemacht, dass alle von E-Commerce-Marktplätzen gegenüber Restaurants erhobenen Gebühren für jeden Restaurantbetreiber in dessen eigenem Verkäufer-Dashboard detailliert und nach Serviceposten aufgeschlüsselt angezeigt werden, ohne dass Raum für Zweifel bleibt. Dank dieser Regelung können Unternehmen erstmals alle Kostenkomponenten klar, deutlich und vergleichbar einsehen, wodurch sie ihre geschäftlichen Entscheidungen fundierter und bewusster treffen können. Andererseits wird angestrebt, die Transparenz auf das gesamte Ökosystem auszudehnen, indem dem Verbraucher bei der Bestellbestätigung ein allgemeiner und informativer Rahmen darüber geboten wird, dass die während des Lieferprozesses vom Restaurant zum Kunden erhobenen Kosten aus Provisionen, Transport-, Sichtbarkeits- und ähnlichen Servicegebühren bestehen können.'
ÄRA DER ZUSATZGEBÜHREN FÜR BASISDIENSTLEISTUNGEN BEENDET
Mit der neuen Regelung wurde verhindert, dass für grundlegende Dienstleistungen, die Marktplätze im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit erbringen müssen – wie die Annahme von Bestellungen, deren Weiterleitung an das Restaurant, Zahlungsabwicklung und Infrastruktur –, zusätzliche Gebühren verlangt werden.
Zudem wurde die Praxis beendet, die Teilnahme an Kampagnen als alleinigen Grund für eine Gebührenerhebung heranzuziehen. Mit diesem Schritt soll die finanzielle Belastung der Unternehmen verringert werden.
TEILNAHME AN KAMPAGNEN NICHT MEHR OBLIGATORISCH
Das Ministerium hat die Plattformen dazu verpflichtet, die angebotenen Zusatzleistungen und die damit verbundenen Gebühren den Restaurants vor Beginn einer Kampagne klar mitzuteilen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Provisionsberechnungen bei Rabattaktionen einfacher und verständlicher gestaltet wurden.
In der Erklärung wurde betont: 'Falls der Rabatt ausschließlich vom Restaurant gewährt wird, wird die Provisionsgebühr auf Basis des vom Verbraucher gezahlten Gesamtbetrags berechnet. Wird der Rabatt gemeinsam vom Restaurant und dem Marktplatz getragen, so wird die Provision auf Basis des Betrags berechnet, der sich ergibt, wenn zum vom Verbraucher gezahlten Betrag lediglich der vom Marktplatz gewährte Rabattbetrag hinzugerechnet wird. Einer der wichtigsten Gewinne durch das Rundschreiben ist, dass die Teilnahme von Restaurants an Kampagnen, Rabatten, Werbung und ähnlichen Anwendungen vollständig auf das Prinzip der Freiwilligkeit gestellt wurde und ein Zwang zur Teilnahme an diesen Anwendungen klar und deutlich unterbunden wurde. Es wird nicht möglich sein, Sanktionen gegen Restaurants zu verhängen, die nicht an solchen Aktionen teilnehmen.'
KEINE ZUSATZLEISTUNGEN OHNE ZUSTIMMUNG
Mit der Regelung wurde festgelegt, dass die angebotenen Zusatzleistungen von der Zustimmung der Unternehmen abhängen und diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann. Damit soll ein ausgewogeneres Gleichgewicht zwischen den Marktakteuren erreicht werden.
In der Erklärung wurde zudem festgehalten, dass die vorgenommenen Änderungen nicht nur Lösungen für bestehende Probleme bieten, sondern auch eine Grundlage schaffen, die langfristiges Vertrauen und Stabilität im E-Commerce-Bereich fördert. 'Es wird davon ausgegangen, dass sich der elektronische Handel in dieser neuen Ära, in der die Transparenz zunimmt, die Geschäftsbeziehungen klarer werden und die Rechte aller Parteien ausgewogen geschützt sind, auf einer gesünderen Basis weiterentwickeln wird. Unser Ministerium wird die neuen Bedürfnisse, die in der Branche entstehen könnten, weiterhin genau verfolgen und bei Bedarf weitere Schritte mit der gleichen Entschlossenheit umsetzen, um das Vertrauen und die Vorhersehbarkeit im Bereich des elektronischen Handels zu erhöhen.'
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Huthis greifen saudischen Tanker an
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
4 Drohnen in der Nähe des US-Generalkonsulats in Erbil abgeschossen
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Er nannte die Kommunen, die zur 'Neuen Partei' wechseln werden, und ein Detail zu Istanbul erregte Aufmerksamkeit
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Kritische Unterscheidung bei der Behauptung zum auswärtigen Essen
CHP reagiert mit Massen-SMS auf Özels neue Parteientscheidung
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht