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Neuer Gesetzesentwurf zur Versicherung von Hausfrauen

Ein Gesetzesentwurf, der die Einbeziehung von Hausfrauen ohne eigenes Einkommen in die Sozialversicherung vorsieht, wurde dem Parlament vorgelegt. Zu den wichtigsten Punkten der Regelung gehören die Erhöhung des Kindergeldes, monatliche Unterstützung für Mütter sowie eine Kita-Pflicht für Unternehmen.

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Neuer Gesetzesentwurf zur Versicherung von Hausfrauen

Der MHP-Abgeordnete für Ordu, Naci Şanlıtürk, hat dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, Hausfrauen ohne eigenes Einkommen in die soziale Sicherheit einzubeziehen und ihre Versicherungsbeiträge durch den Staat zu decken.

FAMILIENFOKUS IN DER BEGRÜNDUNG

In der Begründung des Entwurfs wird darauf hingewiesen, dass eine starke Familienstruktur nur möglich sei, wenn Frauen sowohl in ihrer Rolle innerhalb der Familie als auch im gesellschaftlichen Leben wirtschaftlich und sozial unterstützt werden.

ERHÖHUNG DES KINDERGELDES UND NEUE UNTERSTÜTZUNG

Nach Informationen der regierungsnahen Zeitung Türkiye Gazetesi ist im Rahmen der Regelung eine Erhöhung des Kindergeldes geplant. Zudem ist die Einführung einer neuen Maßnahme unter dem Namen „Mütterunterstützung“ vorgesehen.

REGELUNG FÜR MONATLICHE ZAHLUNGEN AN MÜTTER

Der Entwurf fordert, dass türkischen Staatsbürgerinnen für jedes Kind bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres eine monatliche Zahlung in Höhe eines Viertels des Netto-Mindestlohns gewährt wird.

KITA-PFLICHT UND STAATLICHER ZUSCHUSS

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten verpflichtet werden, Kindertagesstätten einzurichten. Ziel ist es, dass Kinder von Eltern, die in diesen Betrieben arbeiten, die Betreuungseinrichtungen kostenlos nutzen können.

BETREUUNGSUNTERSTÜTZUNG UND ALTERNATIVE MODELLE

Während geplant ist, dass der Staat die Hälfte der Kita-Kosten pro Kind in den betroffenen Unternehmen übernimmt, sollen Arbeitgeber in Betrieben ohne eigene Kita verpflichtet werden, den beschäftigten Eltern eine Betreuungsunterstützung zu gewähren.


Nachrichtenquelle: 12punto