Neuerung bei den Sicherheitsleistungen im Alkohol- und Tabakhandel
Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte Verordnung legt die Sicherheitsleistungen fest, die von Unternehmen im Bereich der Produktion und des Handels von Tabak und Alkohol erhoben werden.
Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte "Verordnung über die Grundsätze und Verfahren zur Erhebung von Sicherheitsleistungen von Unternehmen, die in der Produktion und/oder dem Handel von Tabak, Tabakwaren, Makaron, Zigarettenpapier, Zigarettenfiltern, Alkohol und alkoholischen Getränken tätig sind", wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
VON WEM WIRD DIE LEISTUNG ERHOBEN?
Demnach werden die betreffenden Beträge von natürlichen und juristischen Personen erhoben, die in den Sektoren Tabakwaren, Makaron, Zigarettenpapier und Zigarettenfilter über eine Bescheinigung zur Eignung für die Errichtung einer Anlage und/oder eine Bescheinigung zur Eignung für Produktion und Betrieb verfügen, sowie von solchen, die diese Bescheinigungen beantragen oder eine Produktionsanlage übernehmen möchten.
In der Kategorie Zigaretten wird von Unternehmen mit einer theoretischen jährlichen Produktionskapazität in einer Schicht von bis zu 20 Milliarden Stück eine Sicherheitsleistung von 40 Millionen Lira, bei 20 bis 40 Milliarden Stück (einschließlich 40 Milliarden) von 45 Millionen Lira und bei über 40 Milliarden Stück von 50 Millionen Lira erhoben.
In der Kategorie Makaron müssen Unternehmen mit einer theoretischen jährlichen Produktionskapazität in einer Schicht von bis zu 3 Milliarden Stück (einschließlich 3 Milliarden) 40 Millionen Lira, bei 3 bis 4 Milliarden Stück (einschließlich 4 Milliarden) 45 Millionen Lira und bei über 4 Milliarden Stück 50 Millionen Lira als Sicherheitsleistung hinterlegen.
In der Kategorie Wasserpfeifentabak wird bei einer theoretischen jährlichen Produktionskapazität in einer Schicht von bis zu 300 Tonnen (einschließlich 300 Tonnen) eine Sicherheitsleistung von 5 Millionen Lira, bei 300 bis 600 Tonnen (einschließlich 600 Tonnen) von 10 Millionen Lira und bei über 600 Tonnen von 15 Millionen Lira verlangt.
In der Kategorie Zigarren und Zigarillos wird bei einer theoretischen jährlichen Produktionskapazität in einer Schicht von bis zu 50 Tonnen (einschließlich 50 Tonnen) eine Sicherheitsleistung von 10 Millionen Lira, bei 50 bis 100 Tonnen (einschließlich 100 Tonnen) von 15 Millionen Lira und bei über 100 Tonnen von 20 Millionen Lira erhoben.
In der Kategorie Feinschnitt-Tabakwaren müssen Unternehmen mit einer theoretischen jährlichen Produktionskapazität in einer Schicht von bis zu 500 Tonnen 5 Millionen Lira, bei 500 bis 1000 Tonnen (einschließlich 1000 Tonnen) 10 Millionen Lira und bei über 1000 Tonnen 15 Millionen Lira als Sicherheitsleistung hinterlegen.
In der Kategorie Pfeifentabak wird bei einer theoretischen jährlichen Produktionskapazität in einer Schicht von bis zu 200 Tonnen (einschließlich 200 Tonnen) eine Sicherheitsleistung von 4 Millionen Lira, bei 200 bis 400 Tonnen (einschließlich 400 Tonnen) von 8 Millionen Lira und bei über 400 Tonnen von 10 Millionen Lira verlangt.
In der Kategorie Zigarettenpapier wird bei einer theoretischen jährlichen Produktionskapazität in einer Schicht von bis zu 3 Milliarden Stück (einschließlich 3 Milliarden) eine Sicherheitsleistung von 3 Millionen Lira und bei über 3 Milliarden Stück von 5 Millionen Lira verlangt.
In der Kategorie Zigarettenfilter wird bei einer theoretischen jährlichen Produktionskapazität in einer Schicht von bis zu 5 Milliarden Stück (einschließlich 5 Milliarden) eine Sicherheitsleistung von 3 Millionen Lira und bei über 5 Milliarden Stück von 5 Millionen Lira erhoben.
Von natürlichen und juristischen Personen, die über eine Bescheinigung zur Eignung für die Errichtung einer Tabakverarbeitungsanlage und/oder eine Bescheinigung zur Eignung für den Betrieb einer Tabakverarbeitungsanlage verfügen oder diese beantragen bzw. eine Verarbeitungsanlage übernehmen möchten, wird bei einer täglichen theoretischen Produktionskapazität von bis zu 50 Tonnen (einschließlich 50 Tonnen) eine Sicherheitsleistung von 5 Millionen Lira und bei über 50 Tonnen von 10 Millionen Lira verlangt.
IM ALKOHOLSEKTOR
Im Sektor der alkoholischen Getränke wird von den betreffenden natürlichen und juristischen Personen in der Hauptkategorie fermentierte alkoholische Getränke bei einer jährlichen Produktionskapazität von bis zu 20.000 Litern (einschließlich 20.000 Litern) eine Sicherheitsleistung von 500.000 Lira, bei 20.000 bis 100.000 Litern (einschließlich 100.000 Litern) von 1 Million Lira, bei 100.000 bis 300.000 Litern (einschließlich 300.000 Litern) von 2 Millionen Lira, bei 300.000 bis 2 Millionen Litern (einschließlich 2 Millionen Litern) von 4 Millionen Lira, bei 2 Millionen bis 10 Millionen Litern (einschließlich 10 Millionen Litern) von 8 Millionen Lira, bei 10 Millionen bis 50 Millionen Litern (einschließlich 50 Millionen Litern) von 15 Millionen Lira und bei über 50 Millionen Litern von 50 Millionen Lira erhoben.
In der Hauptkategorie destillierte alkoholische Getränke wird bei einer jährlichen Produktionskapazität von bis zu 2 Millionen Litern (einschließlich 2 Millionen Litern) eine Sicherheitsleistung von 4 Millionen Lira, bei 2 Millionen bis 5 Millionen Litern (einschließlich 5 Millionen Litern) von 8 Millionen Lira, bei 5 Millionen bis 10 Millionen Litern (einschließlich 10 Millionen Litern) von 12 Millionen Lira, bei 10 Millionen bis 50 Millionen Litern (einschließlich 50 Millionen Litern) von 15 Millionen Lira und bei über 50 Millionen Litern von 50 Millionen Lira verlangt.
Mit der Verordnung wurden auch die Sicherheitsleistungen festgelegt, die von Inhabern einer Vertriebsberechtigung und einer Vertriebseignungsbescheinigung für den Import von Alkohol und alkoholischen Getränken sowie von Antragstellern für diese Bescheinigungen erhoben werden.
ÄNDERUNGEN JE NACH SITUATION
Die Sicherheitsleistungen werden aktualisiert, falls sich die jährlichen Kapazitäten der Hersteller von Tabak, Tabakwaren, Makaron, Zigarettenpapier, Zigarettenfiltern sowie Alkohol und alkoholischen Getränken im Rahmen von Projektrevisionen und/oder Projektänderungen ändern oder falls sich das Geschäftsvolumen von Importeuren alkoholischer Getränke ändert.
Die Gesamtsumme der von natürlichen und juristischen Personen in den genannten Sektoren zu erhebenden Sicherheitsleistungen darf 50 Millionen Lira nicht überschreiten.
Für natürliche oder juristische Personen, die im Tabak- und/oder Tabakwarensektor über eine Produktionsanlage in einer der Kategorien Tabakverarbeitungsanlage, Zigaretten, Feinschnitt-Tabakwaren, Wasserpfeifentabak, Pfeifentabak sowie Zigarren und Zigarillos verfügen oder sich in der Errichtungsphase befinden, wird für die Tabakhandelsgenehmigung keine zusätzliche Sicherheitsleistung erhoben.
Von Verwaltungsbehörden und Institutionen, Kommunalverwaltungen und den von diesen gegründeten Betrieben, anderen durch Sondergesetz gegründeten öffentlichen Einrichtungen, Gremien, Aufsichtsbehörden und Organisationen, staatlichen Wirtschaftsunternehmen sowie deren Tochtergesellschaften, Instituten und Betrieben, anderen Partnerschaften, deren Kapital zu mehr als 50 Prozent in öffentlicher Hand liegt, sowie Firmen, die öffentlichen Einrichtungen und Organisationen angehören, wird aufgrund ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Verordnung keine Sicherheitsleistung verlangt.
Von natürlichen und juristischen Personen, die zum heutigen Zeitpunkt tätig sind, sind die im Rahmen des betreffenden Artikels zu leistenden Bürgschaftsurkunden innerhalb von 90 Tagen bei der Abteilungsleitung und andere Sicherheitsleistungen bei der Buchhaltungseinheit einzureichen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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