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Neues Großmarktgesetz soll Preisstabilität bei Obst und Gemüse sichern

Die Vorlage des neuen Großmarktgesetzes im Parlament, das darauf abzielt, Preisanstiege auf dem Obst- und Gemüsemarkt zu bremsen, rückt näher. Die Regelung verpflichtet Supermarktketten zum Direkteinkauf bei Erzeugern und zielt darauf ab, Zwischenhändler zu reduzieren und die Schattenwirtschaft zu unterbinden.

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Neues Großmarktgesetz soll Preisstabilität bei Obst und Gemüse sichern

Der Entwurf für das Großmarktgesetz, dessen Vorbereitungen sich dem Ende zuneigen, steht als Lösung für plötzliche Preisschwankungen bei Obst und Gemüse sowie für die hohe Inflation auf der Tagesordnung. Mit dem Gesetz, das Anfang des neuen Jahres im Parlament beraten werden soll, wird angestrebt, die Anzahl der Zwischenhändler in der Lieferkette zu verringern und den Zugang vom Erzeuger direkt zum Verbraucher zu erleichtern. Zudem plant das Gesetz, informelle Aktivitäten in der Branche zu unterbinden.

Mit vier grundlegenden Regelungen, die direkt auf die Probleme eingreifen, welche zu steigenden Preisen bei Obst und Gemüse führen, soll die Preisspanne zwischen Verbraucher und Erzeuger verringert werden.

NEUE VERPFLICHTUNGEN FÜR SUPERMARKTKETTEN

Einer der hervorstechenden Punkte des Entwurfs ist die neue Einkaufsbedingung für Supermarktketten. Demnach müssen große Supermarktketten mindestens 20 Prozent ihrer Obst- und Gemüseprodukte direkt von den Erzeugern beziehen. Durch diesen Schritt wird eine Verringerung der Anzahl von Großhändlern und Kommissionären, ein verstärkter Wettbewerb auf dem Markt und eine stabilere Preisentwicklung erwartet.

Das Gesetz zielt darauf ab, durch die Verpflichtung der Supermarktketten zum Direkteinkauf die indirekten Lieferketten zu verkürzen und die Kosten zu senken, die entstehen, bis die Produkte den Verbraucher erreichen.

STRENGE KONTROLLEN GEGEN SCHATTENWIRTSCHAFT

Ein weiteres wichtiges Ziel des neuen Gesetzesentwurfs ist der Kampf gegen den informellen Handel. Händler, die außerhalb der Großmärkte verkaufen wollen, müssen zwingend eine Genehmigung einholen. Zudem werden die Genehmigungen von Händlern ausgesetzt, bei denen festgestellt wird, dass sie durch die Angabe zu niedriger Gebühren Steuern hinterziehen.

Verkäufe zwischen Kommissionären innerhalb der Großmärkte werden vollständig verboten. Dadurch soll verhindert werden, dass Preise künstlich in die Höhe getrieben werden, und die Transparenz auf dem Markt soll erhöht werden. Die Behörden geben an, dass es mit diesen Maßnahmen möglich sein werde, dem Verbraucher Produkte zu erschwinglichen Preisen anzubieten und sicherzustellen, dass auch der Erzeuger das Einkommen erhält, das ihm zusteht.

UNTERSTÜTZUNG FÜR ERZEUGERORGANISATIONEN

Mit dem Gesetz sind auch verschiedene Anreize vorgesehen, damit Erzeuger eine aktivere Rolle im System spielen können. Es ist geplant, Erzeugerorganisationen 25 Prozent der Plätze in neu zu errichtenden Großmärkten zuzuweisen. Zudem kann diesen Organisationen vom Staat kostenlos Land zugewiesen werden, wenn sie neue Großmärkte errichten möchten. Auf diese Weise soll die Marktmacht der Erzeuger gestärkt, die organisierte Struktur gefestigt und die direkte Lieferung der Produkte an den Verbraucher erleichtert werden.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung wird sowohl der Wohlstand der Erzeuger steigen als auch den Verbrauchern der Zugang zu frischen Produkten zu günstigeren Preisen ermöglicht werden. Das Großmarktgesetz, das Anfang des Jahres auf die Tagesordnung des Parlaments kommen soll, scheint tiefgreifende Veränderungen auf dem Lebensmittelmarkt mit sich zu bringen.


Nachrichtenquelle: 12punto