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Neues Rentensystem steht kurz vor dem Abschluss: Wird die Abfindung abgeschafft?

Das im mittelfristigen Programm enthaltene ergänzende Rentensystem steht kurz vor der Umsetzung. Wie die regierungsnahe Zeitung Sabah berichtet, ist ein Abzug von 3 Prozent vom Gehalt der Arbeitnehmer geplant, während an der Abfindung keine Änderungen vorgenommen werden sollen.

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Neues Rentensystem steht kurz vor dem Abschluss: Wird die Abfindung abgeschafft?

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit wird im kommenden Jahr das Ergänzende Rentensystem einführen, das zusätzliche Einkünfte im Ruhestand schaffen und den Lebensstandard aus der Erwerbsphase sichern soll.

Wie die regierungsnahe Zeitung Sabah berichtet, wird mit dem System ein Volumen von über 200 Milliarden pro Jahr angestrebt. Dem Zeitplan im mittelfristigen Programm zufolge soll die gesetzliche Regelung für das Rentensystem der zweiten Säule im letzten Quartal 2024 abgeschlossen werden. Es wird ein Ergänzendes Rentensystem eingerichtet, bei dem das automatische Teilnahmesystem unter Einbeziehung der Arbeitgeberbeiträge in ein Rentensystem der zweiten Säule umgewandelt wird.

30 PROZENT STAATLICHER ZUSCHUSS GEPLANT

In der Türkei werden derzeit die staatliche Rente sowie die private Rentenversicherung (BES) als dritte Säule angewandt. Das TES ist als Rentensystem der zweiten Säule konzipiert. Mit dem neuen Modell sollen sowohl das Fondsvolumen als auch die Verweildauer der Teilnehmer im System steigen; zudem wird ein Modell mit Arbeitgeberunterstützung implementiert. Im Gegensatz zur individuellen privaten Rentenversicherung wird die ergänzende Rente für Arbeitnehmer innerhalb von Unternehmen oder Institutionen über Fonds gebildet. Wie bei der BES werden 3 Prozent vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, der Arbeitgeber leistet einen Beitrag in gleicher Höhe, und ein staatlicher Zuschuss von 30 Prozent ist vorgesehen. Arbeitgeber, die zum System beitragen, sollen zudem bestimmte Unterstützungen erhalten.

RECHT AUF SCHRITTWEISEN AUSSTIEG IM GESPRÄCH

Im Rahmen des Pakets sollen sektor-, branchen- oder berufsbezogene ergänzende Renteneinrichtungen gestärkt werden. Bewährte Verfahren dieser Einrichtungen sollen verbreitet werden. Zu den Optionen gehört auch ein Recht auf einen schrittweisen Ausstieg der Arbeitnehmer aus dem System bei Erreichen des Rentenalters.

KEINE ÄNDERUNG BEI DER ABFINDUNG

Die von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat auf das individuelle Konto des Arbeitnehmers eingezahlten Barbeiträge werden in Rentenfonds investiert. Der Arbeitnehmer kann über die Auswahl dieser Fonds und die Verteilung der Einheiten auf die Fonds entscheiden. Die Ersparnisse werden über Rentenfonds bewertet. Der Arbeitnehmer wählt die Fonds selbst aus, wodurch sich die reale Rendite ergibt. Das Ergänzende Rentensystem enthält, ebenso wie das Private Rentensystem, keine Regelung zur Abfindung. An den bestehenden Ansprüchen bei der Abfindung wird es keinerlei Änderungen geben.

DAS DETAIL ZUM 60. LEBENSJAHR

Beim ergänzenden Rentensystem rückt das Alter von 60 Jahren in den Vordergrund. Wenn der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht, geht er bei der Sozialversicherungsanstalt in Rente und erhält zusätzlich mit Vollendung des 60. Lebensjahres seine zweite Rente im Rahmen des TES. Beide Renten können ohne Abzüge oder proportionale Kürzungen bezogen werden. Sowohl für Arbeitnehmer mit zehn Jahren Betriebszugehörigkeit als auch für solche mit 25 Jahren erfolgt bei Vollendung des 60. Lebensjahres eine Auszahlung basierend auf den Beiträgen im Fondskonto.



Nachrichtenquelle: 12punto

Ergänzendes Rentensystem