Neujahrs-Preiserhöhungen von der Ausreisesteuer bis zur Verbrauchssteuer: Das sind die Steuer- und Gebührensätze für 2026
Während einige Steuern und Gebühren ab dem neuen Jahr entsprechend der Neubewertungsrate erhöht werden, wurden auch die Tarife, insbesondere die Einkommensteuertarife, sowie die Freibeträge für Steuerpflichtige festgelegt.
Die erste Stufe des für 2026 geltenden Einkommensteuertarifs wurde von 158.000 Lira auf 190.000 Lira, die zweite Stufe von 330.000 Lira auf 400.000 Lira, die dritte Stufe von 800.000 Lira auf 1 Million Lira und die vierte Stufe von 4,3 Millionen Lira auf 5,3 Millionen Lira angehoben.
Der Freibetrag für Mieteinnahmen wurde von 47.000 Lira auf 58.000 Lira und der Freibetrag für Gewinne aus Wertsteigerungenwurde von 120.000 Lira auf 150.000 Lira erhöht. Ab dem 1. Januar 2026 wurde die 1-Jahres-FrDie Gebühr für befristete Reisepässebeträgt 4.103 Lira, die für Führerscheine der Klasse Awurde auf2.239,9 Lira festgesetzt. Der Betrag für die Sonderverbrauchssteuerbefreiung (ÖTV),die von Bürgern mit Behinderungen in Anspruch genommen wird, wurde ab dem 1. Januar auf 2.873.900 Liraangehoben.
NEUD AS NEUE JAHR KOMMT MIT PREISERHÖHUNGENDIE
Die allgemeinen Mitteilungen des Finanzministeriumszur Erbschaft- und Schenkungssteuer, zur Kraftfahrzeugsteuer, zur Gebührengesetz-Mitteilungsowie zur Einkommensteuer wurden in der 5. Ausgabe des Amtsblattsim Amtsblattveröffentlicht.
Demnachwurden vom Finanzministeriumdie im Jahr 2026 geltenden Steuern, Gebühren und andere Pauschalbeträgefestgelegt.wurde bekannt gegeben. Für das Jahr 2025lag die Neubewertungsrate bei25,49 Prozent.Während einige Steuern und Gebühren
mit der Neubewertungsrate aktualisiert werden, wurdenauch die Tarife, allen voran der Einkommensteuertarif,sowie die sowie die Freibeträge, von denen die Steuerpflichtigen profitieren,wurden ebenfalls erneuert.
Die im Einkommensteuergesetz festgelegten Pauschalbeträge und Grenzwerte wurden entsprechend der Neubewertungsrate angehoben.
Mit dem veröffentlichten Kommuniqué wurde der für das Jahr 2026 geltende Einkommensteuertarif festgelegt. Demnachwurde die erste Stufe des Einkommensteuertarifs für 2026 von 158.000 Lira auf 190.000 Lira, die zweite Stufe von 330.000 Lira auf 400.000 Lira, die dritte Stufe von 800.000 Lira auf 1 Million Lira und die vierte Stufe von 4,3 Millionen Lira auf 5,3 Millionen Liraangehoben.
Für Bezieher von Lohneinkommen wird die dritte Stufe, die bisher bei 1,2 Millionen Lira lag, auf 1,5 Millionen Lira festgesetzt. Gemäß dem neuen Tarif, dessen erste Einkommensstufe bei 190.000 Lira beginnt,So werdenvor allem Lohnempfänger und alle anderen Einkommensteuerpflichtigen erst später in höhere Steuerklassen eingestuft.
Zudemwirdder steuerfreie Höchstbetrag für das tägliche Essensgeldvon 240 Lira auf 300 Lira und der steuerfreie Höchstbetrag für das tägliche Fahrtgeld von 126 Lira auf 158 Lira erhöht.kam heraus.
DIESTEUERN UND GEBÜHRENRDIE BETRÄGE WURDEN NEUIN DER NEUBEWERTUNGSRATEANGEPASST
Bei der Einkommensteuerverschiedene Faktorenzum Stichtagfestgelegtund eine VielzahlvonSteuerpflichtigen genutzteAusnahme- und Abzugsbeträge wurden ebenfalls entsprechend der Neubewertungsrate erhöht.
Der Freibetrag für Mieteinnahmen wurde von 47.000 Lira auf 58.000 Lira angehoben, der Freibetrag für Gewinne aus Wertsteigerungenwurde von 120.000 Lira auf 150.000 Lira erhöht, der Freibetrag für gelegentliche Gewinne wurde von 280.000 Lira auf 350.000 Liraerhöht, und die Grenze für die Abgabe von Steuererklärungen für Kapitalerträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen, die nicht dem Steuerabzug oder Ausnahmen unterliegen, stieg auf 22.000 Lira an.
Auch die Beträge, die für Personenkraftwagen als Ausgaben abgesetzt werden können, wurden erhöht. Für Personenkraftwagenals Betriebsausgabe absetzbaremonatliche Mietobergrenze wurde von 37.000 Lira auf 46.000 Lira angehoben, und die Grenze für die Anschaffungskosten, die durch Abschreibungen als Ausgaben geltend gemacht werden können, wurde von 2,1 Millionen Lira auf 2,6 Millionen Liraerhöht.
FÜRMENSCHENMITBEHINDERUNGIN ANSPRUCH GENOMMENEEI STEUERE ENDEREERHÖHUNGENE ERHÖHT
Auch die Einkommensteuerermäßigungen für Bürger mit Behinderungen wurden entsprechend der Neubewertungsrate angehoben. Gemäß dem Einkommensteuergesetzwird ein Teil der Einkünfte von Bürgern mit Behinderungen, die aus Löhnen oder freiberuflicher Tätigkeiterzielt werden, durch einen Behindertenfreibetrag von der Steuer befreit.
Je nach Grad der Behinderungwerden monatDie bisherigen Abzugsbeträge von 2.400, 5.700 und 9.900 Lira wurden auf 3.000, 7.000 beziehungsweise 12.000 Lira erhöht.
Zudem wurde der Betrag für die Sonderverbrauchssteuerbefreiung (ÖTV),der im Jahr 2025 bei 2.290.200 Lira lag, ab dem 1. Januar 2026 auf 2.873.900 Liraangehoben.
ERBSCHAFT, GEWERBEUND HANDWERKERSTEUERGEBÜHREN ANPASSUNGENGEWERBEFREIBETRÄGE
Mit den vorgenommenen Anpassungen wurde der Umfang der steuerbefreiten Handwerker erweitert, sodass nun auch diejenigen, die zu Hause hergestellte Produkte über das Internet oder ähnliche Plattformen verkaufen, in den Anwendungsbereich der Befreiung aufgenommen wurden.
Die Befreiungsgrenze von 1 Million 580 Tausend Lira wurde entsprechend der Neubewertungsrate auf 1 Million 900 Tausend Lira erhöht.
Auch bestimmte Grenzwerte und Beträge, wie die jährlichen Mietbeträge sowie die jährlichen Einkünfte aus An- und Verkäufen, die zu den Bedingungen für die einfache Besteuerung gehören, wurdenaktualisiert.
Einkommen- und Körperschaftssteuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen fristgerechteinreichen und ihre Steuern zahlen, erhalten als steuerehrliche Steuerzahler einen Rabatt von 5 Prozentpunktenwährend man von der Steuerermäßigung profitiert, wurde auch die Obergrenze für den steuerlich absetzbaren Betragentsprechend der Neubewertungsrate von 9,9 Millionen Lira auf 12 Millionen Lira erhöht.
Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wurden angehoben und der Steuertarifaktualisiert. Bei Erbschaften durch Rechtsnachfolge wurden für Ehegatten undKinder Der für Kinder geltende Freibetragwurde auf 2.907.136 Lira angehoben, während der Freibetrag für unentgeltliche Übertragungen und Lotteriegewinne 66.935 Lira beträgt.
KFZ-STEUER, REISEPASS, FÜHRERSCHEINUND MOBILTELEFONSTEUERGEBÜHRENANPASSUNGEN
Die Kfz-Steuer wurde für das Jahr 2026im Einklang mit dem prognostizierten Inflationsziel um18,95 Prozent erhöht. Auch die Gebühren für Reisepässe und Führerscheinesind gestiegen.Die Gebühr für Reisepässe mit einer Gültigkeit von 1 Jahrbeträgt nun4.103 Lira, für 3 JahreGültigkeitsdauer 9.516 Lira und für mehr als 3 JahreGültigkeitsdauerbeträgt der Betrag 13.410,40 Lira.
Im Jahr 2026 wird die Gebühr für den Führerschein der Klasse Aauf 2.239,9 Lira festgelegt,während dieser Betrag für den Führerschein der Klasse Bentsprechend angepasst wird.Die Gebühren für Führerscheinewerden auf 6.754,60 Lira festgesetzt.
Die Gebühr für im Reisegepäck mitgeführte Mobiltelefonebeträgt nun 54.258 Lira.
Die festen Stempelsteuerbeträgewurden ebenfalls um18,95 Prozenterhöht. Zudem wurden für die im Jahr 2026 zu führenden BücherAuch die Grenzwerte für die Buchführungspflicht wurden neu festgelegt.
Die Strafen für Ordnungswidrigkeiten und besondere Ordnungswidrigkeitenwurden ebenfallsaktualisiert. Die Strafe für das Nichtausstellen von Rechnungen und Kassenbelegenbeträgt bei der ersten Feststellungnun 17.000 Lira.Dies ist der neue Betrag.
Die bei der erstmaligen Einrichtung eines Mobilfunkabonnements zu entrichtende Pauschalgebühr SondernachrichtDie Höhe der Stempelsteuer wurde ebenfalls auf 700 Lira festgesetzt.
Ab dem 1. Januar wurden für Wohnungen, Arbeitsstätten und anderweitig genutzte Gebäude die Beträge der Umweltreinigungssteuerneu festgesetzt.
Die Ausreise mit einem Reisepass der Republik Türkei Dievon Reisenden bei der Ausreise ins Ausland erhobene Gebührwurde neu auf1250 Lira festgesetzt.
Andererseits wurden auch die allgemeinen Kommuniqués zum Grundsteuergesetz veröffentlicht, die von der Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) erstellt wurden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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