Regulierung für Elektrofahrzeuge: Jede Marke muss einen Kundendienst mit mindestens 40 Mitarbeitern bereitstellen
Das Kommuniqué des Handelsministeriums zum Import von Elektrofahrzeugen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Das Handelsministerium hat eine Regelung bezüglich des Imports bestimmter Elektrofahrzeuge erlassen.
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Regelung ist bei der Überführung von Fahrzeugen, die nicht aus der Europäischen Union oder aus Ländern stammen, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, in den zollrechtlich freien Verkehr bei der Registrierung der Zollanmeldungen durch die Zollbehörden eine vom Ministerium für Industrie und Technologie oder einer von diesem autorisierten Institution oder Organisation ausgestellte „Genehmigungsbescheinigung“ erforderlich.
Um eine Befreiung von der Genehmigungsbescheinigung zu erhalten, muss die Ware mit einer A.TR-Warenverkehrsbescheinigung oder einem Ursprungszeugnis im Rahmen des jeweiligen Freihandelsabkommens eingeführt werden.
Für die Ausstellung der Genehmigungsbescheinigung ist es erforderlich, dass der Importeur durch das Türkische Normungsinstitut (TSE) nachweisen lässt, dass er für die Montage, Wartung und Reparatur der zu importierenden Waren nach dem Verkauf mindestens 20 autorisierte Servicestationen in 7 geografischen Regionen gemäß den Standards TS 12047 und TSE K 646 eingerichtet hat.
Personen, die für den Kauf, Verkauf, die Wartung und die Reparatur von Elektrofahrzeugen verantwortlich sind, müssen über ein Qualifikationszertifikat verfügen, das ausschließlich vom TSE oder der Berufsbildungsbehörde (Meslekî Yeterlilik Kurumu) für den Kauf, Verkauf, die Wartung und die Reparatur von Elektrofahrzeugen ausgestellt wurde.
JEDE MARKE MUSS EINEN KUNDENDIENST MIT MINDESTENS 40 MITARBEITERN BEREITSTELLEN
Für jede zu importierende Marke muss ein in der Türkei eingerichteter Kundendienst (Callcenter) mit mindestens 40 Mitarbeitern in türkischer Sprache bereitgestellt werden.
Der Hersteller der zu importierenden Waren muss über einen im Inland ansässigen autorisierten Vertreter verfügen.
Es muss eine schriftliche Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Importeur die Verfahren zur Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Batteriesysteme akzeptiert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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