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Sitzung der Mindestlohnkommission beendet

Die Sitzung des Beratenden Ausschusses, der die Arbeitsweise der Mindestlohn-Festsetzungskommission regeln soll, ist beendet. Bei dem Treffen wurde beschlossen, dass die Kommission ihre Arbeit mit einer Struktur von 15 Mitgliedern fortsetzen wird, die sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Regierung zusammensetzt.

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Sitzung der Mindestlohnkommission beendet

Die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit organisierte Sitzung des Dreigliedrigen Beratenden Ausschusses wurde heute abgeschlossen. Das Treffen fand im Rahmen des Prozesses statt, der am 9. Oktober mit der Agenda „Ausweitung der gewerkschaftlichen Organisation“ begann, und diente dazu, die Arbeitsweise der für die Festlegung des Mindestlohns zuständigen Kommission zu erörtern.

An der Sitzung nahmen Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber teil. In den rund dreistündigen Gesprächen wurden die Forderungen der Arbeitnehmerseite vorgebracht und Details zur Arbeitsweise der Kommission diskutiert. Während die Einzelheiten der Sitzung noch nicht öffentlich gemacht wurden, wird erwartet, dass im Laufe der nächsten Stunden weitere Informationen bekannt gegeben werden.

ERWARTUNGEN DER ARBEITNEHMER SIND HOCH

Vor der Sitzung der Mindestlohn-Festsetzungskommission, deren Lohnverhandlungen voraussichtlich im Dezember beginnen werden, haben sich die Erwartungen der Arbeitnehmer konkretisiert. Die steigenden wirtschaftlichen Bedingungen und die hohen Lebenshaltungskosten führen dazu, dass in der Öffentlichkeit die Forderungen lauter werden, den Mindestlohn über die Armutsgrenze anzuheben.

Nach Angaben des Türkischen Gewerkschaftsbundes (Türk-İş) wurde die Armutsgrenze für eine vierköpfige Familie, die nur die Lebensmittelausgaben abdeckt, im September auf 27.970 Lira berechnet. Im gleichen Zeitraum wurde die Armutsgrenze, wenn grundlegende Ausgaben außerhalb der Ernährung einbezogen werden, auf 91.109 Lira festgelegt.

TÜRK-İŞ UND HAK-İŞ WERDEN NICHT AN DER KOMMISSION TEILNEHMEN

Der Vorsitzende von Türk-İş, Ergün Atalay, und der Vorsitzende von Hak-İş, Mahmut Arslan, hatten erklärt, dass sie nicht an den Sitzungen der Mindestlohn-Festsetzungskommission teilnehmen werden, da sie diese als nicht fair erachten.

Dem Gesetz zufolge besteht die Mindestlohn-Festsetzungskommission aus insgesamt 15 Mitgliedern, wobei jeweils fünf Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Regierung gestellt werden. Der Vorsitz der Kommission wird von einem der vom Ministerium benannten Mitglieder geführt. Die Kommission kann mit der Teilnahme von mindestens 10 Mitgliedern tagen und Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt die Seite, der der Vorsitzende angehört, als die Mehrheit.


Nachrichtenquelle: 12punto

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