Start am 1. Januar: Neue Ära bei der Kreditvergabe für Gewerbetreibende
Bei der Inanspruchnahme von staatlich zinsgestützten Krediten für Gewerbetreibende beginnt eine neue Ära. Ab 2026 wird es verpflichtend, für einen bestimmten Teil des genutzten Kredits Ausgaben nachzuweisen und Rechnungen vorzulegen.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Gewerbetreibende, die einen staatlich zinsgestützten Investitions- und Betriebskredit in Anspruch nehmen möchten, angeben, für welche Ausgaben mindestens 33 Prozent des genutzten Kreditbetrags verwendet werden, und dies durch offizielle Rechnungen belegen. Die Regelung wird 2027 weiter verschärft; es wird erwartet, dass dieser Anteil auf mindestens 67 Prozent angehoben wird.
KEINE UNTERSTÜTZUNG OHNE NACHWEIS
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Verwendung des Kredits für andere als die angegebenen Zwecke oder bei Feststellung falscher Angaben die staatliche Zinsunterstützung vollständig gestrichen wird.
KREDIT SOLL ZWECKBESTIMMT BLEIBEN
Mit der neuen Regelung soll verhindert werden, dass die betreffenden Kredite für investitionsfremde Bereiche wie Gold, Fahrzeuge oder Immobilien verwendet werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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