Steuerreform trifft Menschen mit Behinderung: Recht auf steuerfreie Fahrzeuge wird abgeschafft
Es wurde bekannt, dass das Recht für Menschen mit Behinderung auf den Kauf von Fahrzeugen ohne Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) abgeschafft und durch eine begrenzte Unterstützung beim Fahrzeugkauf durch das Familienministerium ersetzt werden soll.
Weitere Details zum Inhalt des neuen Steuerpakets der AKP-Regierung werden bekannt.
Demnach enthält das Paket eine Bestimmung, die die Aufhebung des Rechts auf den Kauf von Fahrzeugen ohne ÖTV (Sonderverbrauchssteuer) für Menschen mit Behinderung vorsieht. Damit soll die Praxis der steuerfreien Fahrzeuganschaffung für Menschen mit Behinderung vollständig abgeschafft werden.
Wie Erdoğan Süzer von der Zeitung Sözcü berichtet, müssen sich Menschen mit Behinderung, die ein Fahrzeug erwerben möchten, künftig nicht mehr an die Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı), sondern an das Ministerium für Familie und Soziale Dienste wenden. Nur wer seine Bedürftigkeit nachweisen kann, soll eine Unterstützung beim Fahrzeugkauf erhalten.
Wer jedoch ein Fahrzeug erwirbt, dem werden andere Sozialleistungen für bedürftige Menschen mit Behinderung gestrichen.
ZWEI ALTERNATIVEN STEHEN ZUR DEBATTE
Das Steuerpaket, das die Regierung dem Parlament vorlegen will, enthält zwei alternative Bestimmungen zur Einschränkung des steuerfreien Fahrzeugkaufs für Menschen mit Behinderung. Die erste Alternative sah vor, die Frist für den Erwerb eines behindertengerechten Fahrzeugs von 10 auf 1 Jahr zu verkürzen, nach dem Tod des behinderten Halters alle Steuern von den Erben einzufordern und bei der Festlegung der Obergrenze für behindertengerechte Fahrzeuge nur die Hälfte der Neubewertungsrate zu berücksichtigen.
Die zweite Alternative sieht die vollständige Abschaffung des Rechts auf den steuerfreien Fahrzeugkauf vor. Das Ministerium für Familie und Soziale Dienste soll Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung ihrer Einkommenssituation und der Preise für inländische Fahrzeuge einen gewissen Barzuschuss gewähren. Da der Bezug einer Sozialleistung zum Verlust anderer Unterstützungen führt, werden bedürftige Menschen mit Behinderung künftig kaum noch die Möglichkeit haben, ein Fahrzeug zu erwerben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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