Zentralbank der Türkei verlängert Unterstützungsmaßnahmen für Erdbebenregion
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat mitgeteilt, dass die Befreiung von der Wertpapierhaltungspflicht für Kredite, die in der Erdbebenregion vergeben wurden, um die negativen Auswirkungen der Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş vom 6. Februar abzumildern, bis Juni 2024 fortgesetzt wird.
Die Zentralbank der Republik Türkei erklärte, dass die TCMB den bestehenden mikro- und makroprudenziellen Rahmen vereinfacht habe, um die Funktionalität der Marktmechanismen zu erhöhen und die makrofinanzielle Stabilität zu stärken.
In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass der Wertpapierhaltungssatz für Fremdwährungsverbindlichkeiten von 5 Prozent auf 4 Prozent gesenkt wird und die vorübergehende Regelung zur Wertpapierhaltung basierend auf dem Kreditwachstum, die am 29. Dezember 2023 auslaufen sollte, um 6 Monate verlängert wird.
Es wurde zudem betont, dass im Rahmen der Politik zur Priorisierung von Einlagen in Türkischer Lira weiterhin Schritte zur Unterstützung dieser Einlagen unternommen werden.
Die Zentralbank setzt Schritte zur Vereinfachung fort
In einer von der Bank übermittelten Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass die TCMB im Rahmen der Vereinfachung makroprudenzieller Maßnahmen wichtige Schritte unternommen hat.
In diesem Rahmen wurde berichtet, dass der Wertpapierhaltungssatz für Fremdwährungseinlagen von 5 Prozent auf 4 Prozent gesenkt wurde, um die Wirksamkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu erhöhen und die makrofinanzielle Stabilität zu stärken.
Es wurde mitgeteilt, dass die monatlichen Obergrenzen für das Wachstum von Krediten in Türkischer Lira im Rahmen der selektiven Kredit- und quantitativen Straffungsentscheidungen, die den geldpolitischen Straffungsprozess unterstützen, bis Juni 2024 unverändert bleiben. Derzeit gelten für das monatliche Wachstum von Krediten in Türkischer Lira Obergrenzen von 2 Prozent für Fahrzeugkredite, 2,5 Prozent für gewerbliche Kredite und 3 Prozent für Verbraucherkredite.
Unter Hinweis auf frühere Entscheidungen der TCMB, bei denen als ergänzende Maßnahme zur Unterstützung des Straffungsprozesses die monatliche Wachstumsobergrenze für gewerbliche Kredite in Türkischer Lira im Rahmen der Wertpapierhaltungspflicht basierend auf dem Kreditwachstum von 3 Prozent auf 2,5 Prozent festgelegt wurde, wurde vermerkt, dass Kredite für Exporte, Investitionen, Landwirtschaft, Handwerk sowie Kredite in der Erdbebenregion von diesen Beschränkungen ausgenommen sind.
Es wurde erklärt, dass die Bank die Befreiung von der Wertpapierhaltungspflicht für Kredite, die in der Erdbebenregion vergeben wurden, um den Erholungsprozess in der Region zu unterstützen, um 6 Monate bis Juni 2024 verlängert hat.
Zudem wurde mitgeteilt, dass das Erneuerungsziel von 75 Prozent im Rahmen der Provisionsregelung für Mindestreserven auf Fremdwährungseinlagen beendet wurde und das monatliche Ziel für den Anstieg des Anteils an Türkischer Lira im Rahmen der Schritte zur Stärkung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus überarbeitet wurde, um es je nach Anteil der Einlagen in Türkischer Lira zu differenzieren.
Nachrichtenquelle: 12punto
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