Verfassungsgericht hebt Regelung auf: Schlechte Nachrichten für Rentner in Stiftungen
Das türkische Verfassungsgericht hat eine Regelung für verfassungswidrig erklärt, die vorsah, dass Renten- und Altersbezüge von Personen, die in bestimmten Stiftungen tätig sind, nicht gekürzt werden dürfen.
Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Regelung aufgehoben, nach der die Renten- und Altersbezüge von Personen, die bei der Türkiye Maarif Vakfı, der Yunus Emre Vakfı, dem Türkischen Roten Halbmond (Türkiye Kızılay Derneği), der Yeşilay Cemiyeti, der Yeşilay Vakfı, der Antalya Diplomasi Forumu Vakfı sowie der Türk Arkeoloji ve Kültürel Miras Vakfı tätig sind, nicht gekürzt werden durften.
Die Entscheidung des höchsten Gerichts wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach hat das Verfassungsgericht über Anträge entschieden, die auf die Aufhebung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 7346 zur Änderung einiger Gesetze, des Gesetzes Nr. 7430 über die Antalya Diplomasi Forumu Vakfı sowie des Gesetzes Nr. 7439 über die Türk Arkeoloji ve Kültürel Miras Vakfı abzielten.
Das höchste Gericht hob die Regelung auf, die vorsah, dass Renten- oder Altersbezüge nicht gekürzt werden, wenn die Empfänger bei der Türkiye Maarif Vakfı, der Yunus Emre Vakfı, dem Türkischen Roten Halbmond, der Yeşilay Cemiyeti, der Yeşilay Vakfı, der Antalya Diplomasi Forumu Vakfı oder der Türk Arkeoloji ve Kültürel Miras Vakfı tätig sind.
In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass es gesetzlich vorgesehen sei, dass Personen, die eine Alters- oder Rentenrente beziehen, während ihrer Beschäftigungsdauer in diesen Institutionen und Einrichtungen keinen Anspruch auf diese Bezüge haben, um die Beschäftigung der jungen Bevölkerung in diesen Institutionen zu fördern.
In der Entscheidung wurde festgestellt, dass die Ungleichbehandlung zwischen den Beschäftigten der betroffenen Stiftungen und den Beschäftigten in ähnlichen Verwaltungen, Institutionen oder Einrichtungen auf keiner objektiven und vernünftigen Grundlage beruhe und somit den Gleichheitsgrundsatz im Kontext des Rechts auf soziale Sicherheit verletze.
ENTSCHEIDUNG ZU FINANZIELLEN AUSGABEN BEI ZWEI STIFTUNGEN
Das Verfassungsgericht hob zudem die Regelung auf, die vorsah, dass Zahlungen und Reisekosten der Antalya Diplomasi Forumu Vakfı sowie der Türk Arkeoloji ve Kültürel Miras Vakfı vom Kuratorium festgelegt werden, da dies verfassungswidrig sei.
In der Entscheidung wurde dargelegt, dass das Kuratorium die Höhe der aus öffentlichen Mitteln zu zahlenden Vergütungen und Reisekosten ohne Bindung an bestimmte Grundsätze festlegen könne, wodurch nicht gewährleistet sei, dass die Stiftung öffentliche Mittel im Einklang mit dem öffentlichen Interesse verwende.
Das höchste Gericht hob zudem die Regelung auf, die vorsah, dass die Stadtverwaltung Gaziantep Mittel an die Türk Arkeoloji ve Kültürel Miras Vakfı zur Deckung der Ausgaben des Türk Arkeoloji ve Kültürel Miras Enstitüsü überweist, mit der Begründung, dass dies nicht mit dem Grundsatz der finanziellen Autonomie der lokalen Verwaltungen vereinbar sei.
Nachrichtenquelle: AA
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