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Weitere Zinsentscheidung der Zentralbank

Die Zentralbank hat den Diskontzinssatz für Rediskontgeschäfte angehoben. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde der Zinssatz auf jährlich 43,25 Prozent erhöht.

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Weitere Zinsentscheidung der Zentralbank

Im Amtsblatt wurde die Festlegung der für Rediskont- und Vorschussgeschäfte anzuwendenden Zinssätze durch die Zentralbank der Republik Türkei bekannt gegeben.

Demnach wurde der Diskontzinssatz für Rediskontgeschäfte mit einer Restlaufzeit von höchstens 3 Monaten auf jährlich 43,25 Prozent und der Zinssatz für Vorschussgeschäfte auf jährlich 44,25 Prozent festgelegt.

Seit dem 1. Dezember lag der Zinssatz für Rediskontgeschäfte bei 40,75 Prozent und für Vorschussgeschäfte bei 41,75 Prozent.

WAS IST DER REDISKONTZINS?

Der Rediskontzinssatz ist der Zinssatz, der bei der Umwandlung eines Vermögenswerts in Bargeld angewendet wird, sofern auf dem Wechsel oder dem datierten Scheck kein Zinssatz angegeben ist. Der Rediskontsatz entspricht in der Regel dem Vorschusszinssatz und liegt über dem Diskontzinssatz.



Nachrichtenquelle: 12punto

Zentralbank Rediskontzins