Werden die Beamtengehälter vor dem Feiertag ausgezahlt? Wann werden sie überwiesen?
Mit dem nahenden Ramadan-Fest stellt sich die Frage, ob die Beamtengehälter vor dem Feiertag vorgezogen ausgezahlt werden. Da das Fest zwischen dem 30. März und dem 1. April gefeiert wird, suchen Beamte nach Informationen darüber, wann ihre Gehälter überwiesen werden. Werden die Beamtengehälter also vor dem Fest auf den Konten eingehen? Hier sind die Details...
Mit dem nahenden Ramadan-Fest ist die Frage "Werden die Beamtengehälter vor dem Feiertag ausgezahlt?" in den Fokus gerückt. Aufgrund des Festes, das in diesem Jahr zwischen dem 30. März und dem 1. April gefeiert wird, herrscht Ungewissheit über die Auszahlung der Gehälter, die normalerweise am 15. jedes Monats erfolgen. Werden die Beamtengehälter also vor dem Feiertag auf die Konten überwiesen?
WERDEN DIE BEAMTENGEHÄLTER VOR DEM FEIERTAG AUSGEZAHLT?
Millionen von Beamten recherchieren, ob ihre Gehälter vor dem Ramadan-Fest ausgezahlt werden. Im vergangenen Jahr wurden die Beamtengehälter nicht vorgezogen und wie gewohnt am 15. des Monats überwiesen. Bislang gibt es zu diesem Thema noch keine offizielle Ankündigung.

WANN BEGINNT DAS RAMADAN-FEST 2025?
29. März - Arife (Tag vor dem Fest)
30. März - 1. Tag des Festes
31. März - 2. Tag des Festes
1. April - 3. Tag des Festes
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Huthis greifen saudischen Tanker an
4 Drohnen in der Nähe des US-Generalkonsulats in Erbil abgeschossen
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Operation 'Papier mit Zauber und Flüchen': Hodscha, meine Frau hat die Scheidung eingereicht
Er nannte die Kommunen, die zur 'Neuen Partei' wechseln werden, und ein Detail zu Istanbul erregte Aufmerksamkeit
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Kritische Unterscheidung bei der Behauptung zum auswärtigen Essen
CHP reagiert mit Massen-SMS auf Özels neue Parteientscheidung