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Wettbewerbsrechtliche Ausnahmeregelung für Container-Schifffahrt endet

Die Europäische Union (EU) wird die Ausnahmeregelung von den Wettbewerbsregeln für die Container-Schifffahrt im April beenden.

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Wettbewerbsrechtliche Ausnahmeregelung für Container-Schifffahrt endet

Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass die kartellrechtliche Ausnahmeregelung für Linienschifffahrtskonsortien im Container-Transportsektor nicht verlängert wird.

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass der Rechtsrahmen, der Linienschifffahrtskonsortien von den EU-Wettbewerbsregeln befreit, nicht verlängert wird, da er den Wettbewerb nicht fördere. Die Regelung werde am 25. April 2024 auslaufen.

Es wurde daran erinnert, dass die betreffende Ausnahmeregelung es ermöglichte, unter bestimmten Bedingungen Kooperationsvereinbarungen als „Konsortium“ für gemeinsame Frachttransportdienste auf Schifffahrtslinien zu treffen. In der Erklärung wurde jedoch festgestellt, dass die Praxis es kleineren Anbietern nicht ermöglicht habe, untereinander zu kooperieren und alternative Dienstleistungen im Wettbewerb mit größeren Anbietern anzubieten.

In der Mitteilung wurde betont, dass Kooperationsvereinbarungen in der Branche weiterhin im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln getroffen werden können.

Mit der 2009 verabschiedeten Gruppenfreistellungsverordnung konnten sich Linienschifffahrtsbetreiber mit einem Marktanteil von unter 30 Prozent zusammenschließen, um gemeinsame Frachttransportdienste anzubieten, sofern sie keine Preise festlegten oder den Markt untereinander aufteilten.


Nachrichtenquelle: 12punto