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Zentralbank erlässt zweigleisige Regelung für Deviseneinlagen

Die Zentralbank hat die zusätzliche Mindestreservepflicht von 2,5 Prozent in türkischen Lira für Deviseneinlagen aufgehoben und gleichzeitig die Mindestreservesätze für Fremdwährungskonten erhöht. Die neuen Sätze treten am 17. Juli in Kraft.

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Zentralbank erlässt zweigleisige Regelung für Deviseneinlagen

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat neue Regelungen für die Mindestreservepflicht getroffen, um die makrofinanzielle Stabilität zu stärken und die Wirksamkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu unterstützen.

REGELUNG FÜR DEVISENEINLAGEN AUFGEHOBEN

Laut einer auf der Website der TCMB veröffentlichten Erklärung wurde die im Jahr 2023 eingeführte Regelung, die eine zusätzliche Mindestreserve von 2,5 Prozent in türkischen Lira für Einlagen und Beteiligungsfonds in Fremdwährung vorsah, aufgehoben.

SÄTZE FÜR FREMDWÄHRUNGSKONTEN ERHÖHT

Die Zentralbank hat zudem Änderungen an den Mindestreservesätzen für Fremdwährungseinlagen und Beteiligungsfonds vorgenommen. Demnach wurde der Satz für Sichteinlagen und Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu einem Monat von 30 Prozent auf 32 Prozent angehoben.

Für Fremdwährungseinlagen und Beteiligungsfonds mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat wurde der Mindestreservesatz von 26 Prozent auf 28 Prozent erhöht.

NEUE REGELUNG TRITT AM 17. JULI IN KRAFT

Die TCMB gab bekannt, dass die Bereitstellung der Mindestreserven gemäß den aktualisierten Sätzen am 17. Juli erfolgen wird.



Nachrichtenquelle: 12punto

Zentralbank Deviseneinlage