Zentralbank verhängt Geldstrafen in Höhe von 160 Millionen TL gegen 55 Unternehmen
Die Zentralbank gab bekannt, dass im Jahr 2024 gegen 55 Zahlungs- und E-Geld-Institute Verwaltungsgeldstrafen in Höhe von insgesamt 160,3 Millionen TL verhängt wurden.
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat eine Pressemitteilung zu ihren Überwachungs- und Prüfungsaktivitäten bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten im Jahr 2024 veröffentlicht. In der auf der Website der Bank veröffentlichten Erklärung wurde betont, dass die Gewährleistung eines sicheren, unterbrechungsfreien, effektiven und effizienten Betriebs des Sektors das vorrangige Ziel sei.
Die Zentralbank hat mit den von ihr im Laufe des Jahres vorgenommenen Regulierungen den Boden für neue Marktteilnehmer im Zahlungs- und E-Geld-Sektor bereitet. In diesem Prozess wurde durch Konformitätsprüfungen sichergestellt, dass ein sicherer und effektiver Betrieb aufrechterhalten bleibt.
Im Jahr 2024:
- Wurde 8 Unternehmen die Betriebserlaubnis im Bereich Zahlungs- und E-Geld-Dienste erteilt.
- Wurde 7 Instituten die Genehmigung zur Geschäftserweiterung erteilt.
- Wurde 5 Unternehmen die Genehmigung zur Anteilsübertragung erteilt.
Darüber hinaus wurde die Betriebserlaubnis eines Instituts vorübergehend ausgesetzt, während die Tätigkeit eines anderen Instituts vollständig untersagt wurde.
GELDSTRAFEN IN HÖHE VON 160,3 MILLIONEN LIRA GEGEN 55 INSTITUTE
Die TCMB verhängte im Rahmen der Prüfungen gemäß Artikel 27 des Gesetzes Nr. 6493 Verwaltungsgeldstrafen in Höhe von insgesamt 160,3 Millionen Lira gegen 55 Institute. Zudem wurden mehr als 280 technische Untersuchungen gegen Personen und Organisationen durchgeführt, bei denen der Verdacht auf unerlaubte Zahlungsdienstleistungen bestand, und bei gesetzeswidrigen Sachverhalten wurden die Generalstaatsanwaltschaften eingeschaltet.
Im Rahmen der Überwachungs- und Prüfungstätigkeiten der Bank wurden auch die Informationsaktivitäten für die Öffentlichkeit bezüglich des Sektors fortgesetzt. Im Jahr 2024 wurden 1244 bei der TCMB eingegangene Informationsanfragen sorgfältig beantwortet.
STÄRKUNG DES SEKTORS UND SCHUTZ DER VERBRAUCHERRECHTE
Die Zentralbank setzt ihre Überwachungs- und Prüfungstätigkeiten in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Standards fort, um sicherzustellen, dass Zahlungs- und E-Geld-Institute in einem sicheren Finanzökosystem agieren. Mit diesen Arbeiten wird sowohl eine Stärkung der Struktur des Sektors als auch der Schutz der Verbraucherrechte angestrebt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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