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Zollbremse des Ministeriums für diese Produkte: Sie dürfen nicht mehr in die Türkei eingeführt werden

Das Handelsministerium hat infolge von Inspektionen und Laboranalysen Maßnahmen gegen gesundheitsgefährdende Produkte ergriffen. Das Ministerium hat die Einfuhr von drei Produktgruppen per Post oder Expressfracht in die Türkei eingeschränkt.

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Zollbremse des Ministeriums für diese Produkte: Sie dürfen nicht mehr in die Türkei eingeführt werden

Die Generaldirektion für Produktsicherheit und -kontrolle sowie die Generaldirektion für Verbraucherschutz und Marktüberwachung des Handelsministeriums haben umfassende Kontrollen und Labortests für verschiedene Produktgruppen durchgeführt, die auf einigen E-Commerce-Plattformen zum Verkauf angeboten werden. Bei den Analysen wurde festgestellt, dass 148 der 182 untersuchten Produkte nicht den Sicherheitsstandards entsprachen und gegen geltende Vorschriften verstießen. Die Beanstandungsquote erreichte damit 81 Prozent.

Bei den Kontrollen wurden in Schuhen, Spielzeug und Lederwaren (Taschen und Koffer aus echtem oder künstlichem Leder) gesundheitsschädliche Chemikalien wie Phthalate, Blei, Cadmium und PAK in Konzentrationen weit über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten nachgewiesen.

Nach diesen Feststellungen hat das Handelsministerium eine neue Regelung erlassen, um sowohl die öffentliche als auch die individuelle Gesundheitssicherheit zu gewährleisten. Demnach wurde die Einfuhr von Schuhen, Spielzeug und Lederwaren, die als risikoreich eingestuft wurden, per Post oder Expressfracht im Rahmen der „vereinfachten Zollanmeldung“ in die Türkei eingeschränkt.

Die neue Regelung trat mit dem Rundschreiben vom 20. Oktober 2025 mit der Nummer 2025/11 offiziell in Kraft.


Nachrichtenquelle: 12punto

Handelsministerium