BBP-Chef Destici verteidigt Zwangsverwaltung: Es gibt keinen anderen Ausweg
Der Vorsitzende der Großen Einheitspartei (BBP), Mustafa Destici, hat die Einsetzung eines Zwangsverwalters für die Stadtverwaltung von Hakkari verteidigt. In einer Erklärung gegenüber Journalisten sagte Destici: „Wenn die Regierung dies nicht umsetzt, wenn das Innenministerium dies nicht umsetzt, dann begehen sie eine Straftat. Es muss zwangsläufig ein Zwangsverwalter ernannt werden, es gibt keinen anderen Ausweg.“
Der Vorsitzende der Großen Einheitspartei (BBP), Mustafa Destici, behauptete, dass die für die Stadtverwaltung von Hakkari ernannte Zwangsverwaltung im Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz stehe, und sagte: „Die Türkei ist ein Rechtsstaat. Man kann nicht einerseits sagen: ‚Die Türkei ist ein Rechtsstaat‘, und andererseits fast rebellieren, wenn die Türkei das Recht anwendet. Das Innenministerium oder die Regierung ernennen nicht einfach so aus heiterem Himmel einen Zwangsverwalter für eine unserer Provinzen. Der Ko-Bürgermeister von Hakkari oder der offiziell gewählte Bürgermeister wurde verurteilt, er ist derzeit rechtskräftig verurteilt. Es ist ihm also rechtlich gar nicht möglich, auf dem Stuhl des Bürgermeisters zu sitzen. Sie wissen, dass es in Van zuvor einen Prozess gab. Was wird passieren, wenn er ebenfalls verurteilt wird? Dort wird genau dasselbe getan werden.“
„WENN DIE REGIERUNG ES NICHT UMSETZT, BEGEHT SIE EINE STRAFTAT“
Destici erklärte: „Wenn die Regierung dies nicht umsetzt, wenn das Innenministerium dies nicht umsetzt, dann begehen sie eine Straftat. Es muss zwangsläufig ein Zwangsverwalter ernannt werden, es gibt keinen anderen Ausweg.“
„ALLES IST VERFASSUNGS- UND RECHTSKONFORM“
Destici fuhr fort: „Derzeit wird gefordert: ‚Es soll ein Ratsmitglied aus dem Gemeinderat gewählt werden‘. Das Gesetz schreibt die Ernennung eines Zwangsverwalters vor, macht sie notwendig. Es macht sie zwingend. Denn wann wird jemand aus dem Gemeinderat ernannt? Wenn es einen Todesfall oder einen Rücktritt gibt, dann setzt sich der Rat zusammen und wählt jemanden aus seinen eigenen Reihen zum Bürgermeister. Aber darum geht es hier doch gar nicht. Hier geht es darum, dass jemand wegen eines Terrorverbrechens seines Amtes enthoben wird und ein Zwangsverwalter ernannt wird. Es heißt nicht, dass jemand aus der Stadtverwaltung gewählt werden soll. Deshalb sollte jeder in das Gesetz schauen und auf der Grundlage des Gesetzes sprechen. Unserer Meinung nach gibt es bei der Anwendung der Zwangsverwaltung keinen Fehler. Alles wird im Einklang mit dem Gesetz, der Verfassung und dem Recht durchgeführt.“
„ES DARF KEINEN RÜCKSCHRITT GEBEN“
BBP-Chef Destici schloss seine Worte wie folgt:
Die Stimmen des Volkes. Nun, die Stimmen dieser Stadt, die Stimmen jener Stadt. Niemand bestreitet die Stimmen, wir alle respektieren die Stimmen. Wir alle respektieren die Bürger. Aber wenn jemand ein Terrorstraftäter ist, wegen Terrorismus verurteilt wurde oder weiterhin Verbindungen zum Terrorismus hat und die Mittel der Stadtverwaltung der Terrororganisation zur Verfügung stellt, sie ihr sozusagen auf dem Silbertablett serviert, dann schaut der Staat nicht zu. Die Beamten des Staates, die dazu befugten Personen oder die Ministerien schauen nicht zu. Das ist es, was passiert, und die Ernennung von Zwangsverwaltern ist gesetzlich, verfassungsmäßig und rechtlich korrekt. Als BBP sehen wir dies als Teil des Kampfes gegen den Terrorismus. Es darf niemals einen Rückschritt geben, und wo immer ein gewählter Amtsträger, selbst ein Bürgermeister, Verbindungen zum Terrorismus hat, muss er abgesetzt und ein Zwangsverwalter an seine Stelle gesetzt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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