Bestimmte Gebiete in Şırnak zur „vorübergehenden privaten Sicherheitszone“ erklärt
Zahlreiche ländliche Gebiete innerhalb der Provinz- und Bezirksgrenzen von Şırnak wurden zur „vorübergehenden privaten Sicherheitszone“ erklärt.
Das Gouverneursamt von Şırnak hat eine schriftliche Erklärung zu diesem Thema veröffentlicht.
In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde bekannt gegeben, dass bestimmte Gebiete im Stadtzentrum und in den Bezirken für den Zeitraum vom 29. Oktober bis zum 12. November zur „vorübergehenden privaten Sicherheitszone“ erklärt wurden.
Zur Begründung der Entscheidung hieß es: „Durch das Gouverneursamt; zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Wohls, zur Verhinderung von Straftaten sowie zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“.
Der entsprechende Teil der Erklärung lautet wie folgt:
„Die Region Bestler-Dereler innerhalb der Grenzen des zentralen Bezirks der Provinz Şırnak, die Region Gabar-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Bezirks und des Bezirks Güçlükonak der Provinz Şırnak, die Region Cudi-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Bezirks sowie der Bezirke Silopi und Cizre der Provinz Şırnak, die Region Kurt-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Bezirks sowie der Bezirke Silopi und Uludere der Provinz Şırnak, die Regionen Kelmehmetler-Dönmezler-Kovankaya, Tahtareş, Hüsrevpaşa-Suhurpaşayayla, İncebel-Gebirge und Faraşin innerhalb der Grenzen des Bezirks Beytüşşebap der Provinz Şırnak, die Region Altındağları innerhalb der Grenzen des Bezirks Beytüşşebap der Provinz Şırnak sowie die Region Oymakaya innerhalb der Grenzen der Bezirke Beytüşşebap und Uludere der Provinz Şırnak wurden im Hinblick darauf, dass Bürger, die diese Gebiete aufsuchen könnten, keinen Schaden durch illegale Elemente in den genannten Gebieten oder durch die gegen diese zu ergreifenden Maßnahmen erleiden, für den Zeitraum vom 29. Oktober (einschließlich) bis zum 12. November (einschließlich) für 15 Tage zur ‚vorübergehenden privaten Sicherheitszone‘ erklärt. Es ist unseren Bürgern untersagt, das betreffende Gebiet zwischen diesen Daten ohne Genehmigung zu betreten, um ihre Sicherheit von Leib und Leben zu gewährleisten. Gegen Personen, die sich nicht an das Verbot halten, werden gemäß Artikel 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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