„Dam“-Regel im Hotel! Reservierung von Freunden storniert: Geldstrafe verhängt
In Alanya wurde die Reservierung zweier männlicher Freunde für einen Urlaub aufgrund der „Dam“-Regel des Hotels storniert. Die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) wertete die Praxis des Hotels als Diskriminierung und verhängte ein hohes Bußgeld gegen den Betrieb.
In Alanya wurde die Reservierung zweier männlicher Freunde, die dort Urlaub machen wollten, aufgrund der „Dam“-Regel des Hotels storniert. In der Stellungnahme des Hotels wurde angegeben, dass die Quote für männliche Gäste erschöpft sei und es nicht möglich sei, dass zwei Männer im selben Zimmer übernachten, weshalb die Reservierung storniert wurde.
GELDSTRAFE VERHÄNGT
Wie aus einem Bericht von T24 hervorgeht, stellte die TİHEK fest, dass die Verteidigung des Hotels auf Annahmen und Vorurteilen beruhte, und kam zu dem Schluss, dass diese Praxis keinerlei objektive oder vernünftige Begründung habe. Aus diesem Grund wurde gegen den Betrieb ein Bußgeld in Höhe von 141.934 TL verhängt.
Dass die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) Hotels, die alleinreisenden Männern oder zwei Männern im selben Zimmer die Übernachtung verweigern, mit Bußgeldern in maximaler Höhe belegt, hat die „Dam“-Praxis bisher nicht geändert.

BETROFFENE FREUNDE WANDTEN SICH AN DIE TİHEK
Zwei männliche Freunde, die für ihren Urlaub in Alanya bereits bezahlt und reserviert hatten, erfuhren, dass ihre Buchung storniert wurde, mit der Begründung, die Männerquote sei voll und es sei nicht möglich, dass zwei Männer im selben Zimmer blieben. Die Freunde, die sich diskriminiert fühlten, reichten Beschwerde bei der TİHEK ein.
Der Anwalt des Hotels, von dem die TİHEK eine Stellungnahme forderte, argumentierte, dass gesellschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt werden müssten; er verteidigte das System als ähnlich der in manchen Lokalen angewandten Regel, dass kein Zutritt ohne weibliche Begleitung („damsız girilmez“) gewährt wird.
Die Hotelleitung gab an, dass eine solche Praxis gewählt werde, um das Risiko zu minimieren, dass Männergruppen an alkoholreichen Unterhaltungsveranstaltungen teilnehmen und Verhaltensweisen zeigen könnten, die andere Gäste stören könnten.

TİHEK VERHÄNGT STRAFE GEGEN DAS HOTEL
Die TİHEK prüfte den Antrag und entschied, dass die Haltung des Hotels Diskriminierung darstelle. Nachdem die von M.E.L., dessen Reservierung storniert wurde, vorgelegten Dokumente und Telefonprotokolle untersucht worden waren, wurde festgestellt, dass die Praxis gegen das Verbot der Diskriminierung von Männern verstößt.
Die TİHEK stellte fest, dass die Verteidigung des Hotels auf Annahmen und Vorurteilen basierte, und kam zu dem Schluss, dass diese Praxis keinerlei objektive oder vernünftige Begründung habe; daraufhin verhängte sie ein Bußgeld in Höhe von 141.934 TL gegen den Betrieb.
Nachrichtenquelle: 12punto
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