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Der Palast benennt den Prozess: Mehmet Uçum mit Vorstoß zur „Staatsbürgerschaftsdefinition“

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsberatungsausschusses der Präsidentschaft, Mehmet Uçum, hat dem zweiten Öffnungsprozess einen Namen gegeben. Uçum, der betonte: „Der Name des Prozesses ist nicht Lösung, sondern Übergangsprozess“, sorgte mit seinem Vorstoß zur Definition der Staatsbürgerschaft in der Verfassung für Aufsehen.

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Der Palast benennt den Prozess: Mehmet Uçum mit Vorstoß zur „Staatsbürgerschaftsdefinition“

MHP-Chef Devlet Bahçeli, der als Architekt gilt, treibt im Rahmen des neuen Öffnungsprozesses, den die Regierung „Terrorfreies Türkiye“ nennt, die Arbeit der im Parlament gegründeten Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie voran.

Mehmet Uçum, Chefberater des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, äußerte sich bemerkenswert zu diesem Prozess.

In einer Antwort auf Fragen des Ankara-Vertreters der Can Medya Gruppe, Fevzi Çakır, erklärte Uçum, dass der Name des Prozesses nicht „Lösungsprozess“, sondern „Übergangsprozess“ laute.

Auf die Frage: „Erinnern wir uns an die Blockaden im vorherigen Lösungsprozess: Was sind die grundlegenden Unterschiede der diesmal verfolgten Methode? Was macht der Staat jetzt anders?“ antwortete Uçum wie folgt:

„Der grundlegende Unterschied besteht darin, dass diese neue Phase durch die ununterbrochene und entschlossene Anwendung der Praktiken zur Bekämpfung des Terrorismus, sowohl gegen aktive als auch gegen unterstützende Elemente, eingeleitet wurde. Das bedeutet, der Name dieses Prozesses ist kein „Lösungsprozess“ wie der vorherige, sondern ein „Übergangsprozess“.“

Es wurde eine staatliche Initiative für den Übergang zu einem „terrorfreien Türkiye“ ergriffen, und dieser Übergangsprozess wird als staatliche Politik gesteuert. Als Vorbedingungen für den Übergangsprozess erfolgte die Auflösung der Terrororganisation und die Entscheidung zur Entwaffnung wurde getroffen. Mit der Entscheidung zur Auflösung und Entwaffnung hat der Übergangsprozess konkret begonnen. Nun geht es um die Arbeiten, die zur erfolgreichen Vollendung des Übergangsprozesses durchgeführt werden.“

Uçum äußerte sich auch zur neuen Verfassung und zur Definition der Staatsbürgerschaft.

Uçum merkte an, dass eine „deutlichere Betonung, dass die türkische Staatsbürgerschaft ein rechtliches und kein ethnisches Band ist“ sowie „eine Reform der lokalen Verwaltungen, die die unitäre Struktur unterstützt und lokale Parlamente stärkt“, auf die Tagesordnung kommen könnten, und erklärte:

Dies sind Themen, die im Rahmen der Entwicklung und Stärkung der Demokratie sowie einer neuen Verfassung jederzeit bewertet werden können.

In diesem Zusammenhang;

könnte eine deutlichere Definition der türkischen Staatsbürgerschaft als rechtliches Band in der Verfassung vorgenommen werden, indem eine Bestimmung wie „Jeder, der rechtlich mit dem Staat der Republik Türkiye verbunden ist, unabhängig von seiner ethnischen Identität und religiösen Zugehörigkeit, ist türkischer Staatsbürger“ eingefügt wird.

Dass Türkisch die Sprache des Staates, also die einzige Amtssprache und Bildungssprache ist, steht selbstverständlich nicht zur Debatte. Dennoch könnte eine verfassungsrechtliche Bestimmung eingeführt werden, die besagt, dass die Verfahren und Grundsätze für den Unterricht anderer Sprachen als Türkisch gesetzlich geregelt werden.

Eine Reform der lokalen Verwaltungen, die die unitäre Struktur unterstützt, lokale Parlamente in Bezug auf lokale Haushaltsentwürfe und Kontrolle stärkt und die Verantwortung des Zentrums bei der lokalen Umsetzung erhöht, könnte auf die Tagesordnung kommen. Diese Themen sind jedoch nun gemeinsame Angelegenheiten der gesamten Gesellschaft. Sie werden nicht mit separatistischen Ansätzen, sondern mit gemeinsamen politischen Strategien angegangen und gelöst werden.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Öffnungsprozess Mehmet Uçum Türkische Staatsbürgerschaft neue Verfassung Kommunalverwaltung