Diese Worte gelten nicht als Drohung: Scharfe Kritik von Şirin Payzın an Gerichtsurteil
Die Journalistin Şirin Payzın hat auf die Entscheidung eines Gerichts reagiert, das die Äußerung „Wir müssen diese Schlampe vernichten“, die in den sozialen Medien gegen sie gerichtet wurde, als „weder Drohung noch Beleidigung“ eingestuft hat.
Die Journalistin Şirin Payzın gab in einer Erklärung auf ihrem Social-Media-Account das Urteil eines Gerichts in einem Verfahren bekannt, das sie wegen eines Beitrags mit schweren Beleidigungen gegen ihre Person angestrengt hatte. Payzın erklärte, dass das Gericht Drohungen und Beleidigungen gegen Journalisten und Frauen als „Meinungsfreiheit“ eingestuft habe.
Payzın berichtete, dass ein Social-Media-Nutzer ihr die Nachricht „Wir müssen diese Schlampe vernichten, lasst uns die höchste Strafe verhängen“ geschickt habe. Sie erklärte, dass ihre Anwälte daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet hätten.
GERICHTSURTEIL LÖST EMPÖRUNG AUS
Laut Payzıns Erklärung entschied das Gericht, dass diese Äußerungen nicht als Drohung oder Beleidigung gewertet werden könnten. Payzın gab an, dass sie das Urteil heute erhalten habe und das Gericht mitgeteilt habe, dass in den betreffenden Äußerungen kein Straftatbestand vorliege.
Der Beitrag von Şirin Payzın lautet wie folgt:
'Ein Geisteskranker hat mir in den sozialen Medien Folgendes geschrieben: „Wir müssen diese Schlampe vernichten, lasst uns die höchste Strafe verhängen“. Meine Anwälte haben Klage eingereicht. Heute kam das Urteil vom Gericht. Diese Worte gelten angeblich nicht als Drohung. Es sei auch keine Beleidigung. Das bedeutet, dass jede Art von Drohung, Beleidigung und Einschüchterung gegen uns Journalisten, Frauen, Jugendliche und Künstler unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Aber wehe, ein Journalist versucht, etwas anhand eines historischen Beispiels zu erklären, dann beginnen die Strafen bei 4 Jahren.'
Nachrichtenquelle: 12punto
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