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Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Can Atalay!

Das Verfassungsgericht hat beschlossen, den Antrag des inhaftierten TİP-Abgeordneten und Anwalts Can Atalay auf „Verletzung seiner Rechte“ an das Plenum zu verweisen. Atalays Anwalt Deniz Özen erklärte, dass die Überweisung an das Plenum nicht als negativ bewertet werden sollte.

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Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Can Atalay!

Das Verfassungsgericht (AYM) hat den Antrag des Anwalts Can Atalay, Abgeordneter der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) für Hatay, dessen Haftstrafe im Gezi-Prozess vom Kassationsgericht bestätigt wurde, auf „Verletzung seiner Rechte“ an das Plenum verwiesen.

„NICHT ALS NEGATIV ZU BEWERTEN“

Can Atalays Anwalt Deniz Özen äußerte sich zur Überweisung des Falls an das Plenum.

In einer Schaltung bei Halk TV betonte Özen, dass die Überweisung an das Plenum nicht als negativ bewertet werden dürfe.

Özens Erklärungen lauten wie folgt:

„Das AYM hat eine etablierte Rechtsprechung zur Inhaftierung eines Abgeordneten. Es gibt bereits frühere Beispiele. Als die Anträge dieser Personen beim AYM eingingen, entschied das Gericht gemäß Artikel 183 der Verfassung, dass ein gewählter Abgeordneter nicht im Gefängnis festgehalten werden darf. Da diese Rechtsprechung etabliert ist, wäre es für die 2. Kammer des AYM heute möglich gewesen, die Entscheidung zur Wiederherstellung der Rechte zu treffen, ohne den Fall an das Plenum zu verweisen.

Das AYM wird im Plenum einen neuen Zeitplan festlegen, einen Tag bestimmen und den Fall erneut mit den Mitgliedern des AYM erörtern. Dass der Fall an das Plenum verwiesen wurde, sollte uns nicht zu einer positiven oder negativen Bewertung verleiten. Auch die Entscheidung im Fall Ömer Faruk Gergerlioğlu wurde an das Plenum verwiesen, und auch dort kam es vom Plenum zu einer Entscheidung zur Wiederherstellung der Rechte. Dies sollte nicht als etwas Negatives betrachtet werden.“

WAS WAR GESCHEHEN?

Der im Gezi-Prozess inhaftierte Anwalt Can Atalay, der bei den Parlamentswahlen am 14. Mai als Abgeordneter der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) für Hatay gewählt wurde, hatte beim Verfassungsgericht (AYM) einen Antrag auf „Verletzung seiner Rechte“ gestellt.

Das AYM hatte angekündigt, dass Atalays Antrag in der heutigen Sitzung behandelt werden würde.

Unterdessen hatte die TİP einen Marsch für Gerechtigkeit für Can Atalay gestartet.


Nachrichtenquelle: 12punto

Can Atalay Verfassungsgericht