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Entscheidung für 15 Angeklagte im Mordfall Narin Güran

Im Prozess gegen 15 Angeklagte, darunter 6 Inhaftierte, wegen des Vorwurfs der „Strafvereitelung“ im Mordfall Narin Güran vor dem 17. Strafgericht erster Instanz hat das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft für die inhaftierten Angeklagten angeordnet und die nächste Verhandlung auf den 2. Mai vertagt.

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Entscheidung für 15 Angeklagte im Mordfall Narin Güran

Der Prozess gegen die inhaftierten Angeklagten Birsen, Fuat und Maşallah Güran, Mehmet Selim Atasoy (ein Mitarbeiter von Salim Güran), Mehmet Şevket Kaya und Muhammed Kaya sowie die nicht inhaftierten Angeklagten Şeyma Kaya, Hediye Güran, İbrahim Halil Güran, Barış Güran, Kurtuluş Güran und Ömer Faruk Güran und die strafmündigen Jugendlichen R.A. (16), M.G. (16) und İ.K. (17) wegen des Vorwurfs der „Strafvereitelung“, für den jeweils Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren gefordert werden, findet vor dem 17. Strafgericht erster Instanz in Diyarbakır statt.

Die inhaftierten Angeklagten wurden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen mit Gefangenentransportfahrzeugen vom Justizvollzugskomplex Diyarbakır zum Justizgebäude von Diyarbakır gebracht.

An der zweiten, nicht öffentlichen Verhandlung nahmen 12 Angeklagte, die 3 strafmündigen Jugendlichen sowie deren Anwälte teil.

Während der Verhandlung wurden 2 Zeugen angehört.

Anschließend wurde die Verhandlung für eine Weile unterbrochen.

Der CHP-Abgeordnete für Diyarbakır, Sezgin Tanrıkulu, der den Prozess verfolgte, erklärte gegenüber Pressevertretern vor dem Justizgebäude, dass er den Prozess von Beginn an verfolge, das Urteil der ersten Instanz ihn jedoch nicht zufriedenstelle, da es weit davon entfernt sei, den Täter und die Hintergründe des Vorfalls zu benennen.

Tanrıkulu sagte: „Die Ermittlungen müssen effektiv geführt und die Gerichtsverfahren effektiv durchgeführt werden. Auch das Berufungsgericht muss seine Arbeit effektiv leisten, damit wir in diesem Fall tatsächlich den wahren Täter und die Ursache des Vorfalls ermitteln können. Das ist mein Wunsch.“

Nach der Unterbrechung wurden in der Verhandlung 5 weitere Zeugen gehört.

Der Staatsanwalt beantragte die Fortdauer der Untersuchungshaft für die inhaftierten Angeklagten und bat um Zeit zur Einreichung seines Plädoyers in der Sache.

Auch die Anwälte des Ministeriums für Familie und soziale Dienste sowie des Vereins für den Kampf gegen Kindesmissbrauch „Saadet Öğretmen“ (UCİM) gaben Erklärungen ab.

Die Anwälte der Angeklagten forderten in ihren Plädoyers die Freilassung ihrer Mandanten von den ihnen zur Last gelegten Vorwürfen sowie deren Freispruch.

Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft für die inhaftierten Angeklagten an und vertagte die Verhandlung auf den 2. Mai.


Nachrichtenquelle: İHA

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