Grund für die Ablehnung der Haftentlassung von Dilan Polat bekannt
Im Prozess gegen Dilan und Engin Polat, in dem Haftstrafen von bis zu 40 Jahren gefordert werden, gibt es eine neue Entwicklung. Es wurde bekannt, warum der Antrag auf Haftentlassung von Dilan Polat abgelehnt wurde.
Im Prozess gegen 28 Angeklagte, darunter Dilan und Engin Polat, denen Geldwäsche vorgeworfen wird und denen bis zu 40 Jahre Haft drohen, gibt es neue Entwicklungen. Das Gericht entschied, dass die Untersuchungshaft für die fünf inhaftierten Angeklagten, darunter Dilan und Engin Polat, fortgesetzt wird.
Mit dieser Entscheidung beantragten die Anwälte des Ehepaars Polat die Haftentlassung mit der Begründung, dass der zuletzt eingegangene MASAK-Bericht zu ihren Gunsten ausfalle. Die Akte wurde zur Prüfung an das 4. Schwurgericht von Istanbul-Anatolien weitergeleitet.
Das Gericht wies den Einspruch der vier inhaftierten Angeklagten zurück und entschied auf Fortdauer der Untersuchungshaft. Bezüglich Dilan Polat setzte das Gericht einen gesonderten Punkt. Es erklärte, dass die Prüfung für Dilan Polat erst nach Eingang fehlender Unterlagen erfolgen werde. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Antrag auf Haftentlassung damit begründet wurde, dass im MASAK-Bericht für Dilan Polat keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt werden konnten und sie unter gesundheitlichen Problemen leide.
Wie die Zeitung Sabah berichtet, betonte das Gericht, dass konkrete Beweise vorlägen, die einen dringenden Tatverdacht gegen die Angeklagte Dilan Polat begründeten, und dass ihre Aussage noch nicht aufgenommen worden sei. Angesichts des geforderten Strafmaßes unterstrich das Gericht zudem die Fluchtgefahr. Der Einspruch wurde zurückgewiesen und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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