Was steht im İmamoğlu-Bericht? 'Eine Untersuchung auf Geldwäsche durch MASAK ist höchstwahrscheinlich'
Gegen den Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, wurde ein Bericht der Finanzkriminalitäts-Untersuchungsbehörde (MASAK) erstellt. Das Familienunternehmen İmamoğlu İnşaat, an dem Ekrem İmamoğlu beteiligt ist, sowie die Bankschließfächer von 7 Personen wurden beschlagnahmt.
Journalist/Utku Beycan
Im Zuge des gegen den Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, eingeleiteten Verfahrens wurden nach der Erstellung des MASAK-Berichts ein Unternehmen sowie die Bankschließfächer von 7 Personen beschlagnahmt. Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende der MASAK, Dr. Ramazan Başak, stellte klar, dass die von der MASAK erstellten Finanzanalyseberichte keine Vorwürfe wegen Korruption enthielten. In diesen Berichten seien lediglich die 'Geld- und Vermögensbewegungen' des betreffenden Unternehmens oder der Person aufgeführt, so Başak.
'MASAK-BERICHTE ENTHALTEN KEINE VORWÜRFE WEGEN KORRUPTION'
Der ehemalige stellvertretende MASAK-Vorsitzende Dr. Ramazan Başak erklärte, dass es sich bei den MASAK-Berichten, die sich derzeit in der Ermittlungsakte befinden, um Finanzanalyseberichte handele. Er merkte an, dass in der Öffentlichkeit fälschlicherweise verbreitet werde, diese Berichte enthielten Vorwürfe bezüglich Korruption, Terrorismus oder Terrorfinanzierung.
'Diese Nachrichten sind nicht korrekt', sagte Başak und führte weiter aus:
''MASAK-Berichte enthalten keine Vorwürfe wegen Korruption. In diesen Berichten werden im Rahmen der von Staatsanwälten oder der MASAK selbst geführten Ermittlungen die Geld- und Vermögensbewegungen von Personen und Unternehmen untersucht. Die Staatsanwaltschaft prüft diese Bewegungen und erstellt eine Anklageschrift, sofern sie auf Basis dieser Schemata Beweise für eine Straftat finden kann. Zudem beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft je nach Beweislage und Entwicklung Vermögenswerte und Geldmittel vorsorglich oder erwirkt einen entsprechenden Beschluss.''

UNKLAR, OB BESCHLAGNAHMTE GÜTER AUS STRAFTATEN STAMMEN
Başak betonte, dass die Beschlagnahmung eine vorsorgliche Maßnahme sei, und erläuterte den weiteren Prozess wie folgt:
''Von nun an muss folgender Prozess eingehalten werden: Der Beschluss zur Beschlagnahmung wurde gemäß Artikel 128 der Strafprozessordnung (CMK) gefasst und folgt dem Verfahren nach Artikel 17 des Gesetzes Nr. 5549 zur Verhinderung der Geldwäsche. Die Staatsanwaltschaft wird nun von der MASAK eine Untersuchung darüber anfordern, ob die beschlagnahmten Vermögenswerte aus Straftaten stammen, und je nach Ergebnis wird die Beschlagnahmung bestätigt oder aufgehoben.
Darüber hinaus kann gemäß der im Februar 2024 verabschiedeten Regelung des Gesetzes Nr. 7539, die bei TÜSİAD und in der Öffentlichkeit auf Kritik stieß, bei dringendem Tatverdacht für Unternehmen (außer kommunalen Unternehmen, einschließlich des Unternehmens, an dem Herr İmamoğlu beteiligt ist) gemäß Artikel 133 der Strafprozessordnung für einen Zeitraum von 5 Jahren ein Treuhänder des Einlagensicherungsfonds (TMSF) bestellt werden.
Zuvor ist es zudem höchstwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft – zusätzlich zu den bestehenden Vorwürfen – eine Untersuchung auf Geldwäsche gemäß Artikel 282 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) bei der MASAK anfordert, um festzustellen, ob der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt ist.
Dass die Vorwürfe gegen Herrn İmamoğlu bezüglich Terrorismus und Terrorfinanzierung nicht zutreffen, wurde bereits durch die Entscheidung zur gerichtlichen Kontrolle bestätigt.''
WURDEN 117 IMMOBILIEN MIT SCHWARZGELD GEKAUFT?
Den aus dem MASAK-Bericht an die Medien durchgesickerten Erkenntnissen zufolge hat die Firma İmamoğlu İnşaat, an der Ekrem İmamoğlu zu 60 Prozent und sein Vater Hasan İmamoğlu zu 40 Prozent beteiligt sind, zwischen dem 8. Dezember 2020 und dem 11. Dezember 2023 insgesamt 117 Immobilien erworben, darunter 19 Läden, 19 Wohnungen, 63 Wohneinheiten, 8 Büros, 6 Arbeitsräume und 2 Grundstücke. Zu dem Vorwurf, die Herkunft der Immobilien sei unklar, sagte Başak abschließend:
'Wie auf der Website ersichtlich, handelt es sich bei der genannten Firma um ein Familienunternehmen, das bereits in den 1980er Jahren seine Tätigkeit aufnahm. In den MASAK-Berichten gibt es derzeit keinerlei Feststellungen oder Bewertungen dahingehend, dass es sich bei dem betreffenden Vermögen um Werte aus Straftaten handelt.'
Nachrichtenquelle: 12punto
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