In Sayıştay-Berichten aufgedeckt: 'Wechselkursdifferenz'-Spiel im Außenministerium
In den Prüfberichten des türkischen Rechnungshofs (Sayıştay) für das Jahr 2023 wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten im Außenministerium festgestellt. Die Berichte heben eine Reihe von Problemen hervor, die von Unstimmigkeiten in der Buchführung bis hin zu Ausgaben für Wechselkursdifferenzen reichen.
Der türkische Rechnungshof (Sayıştay) hat die Prüfberichte der Ministerien für das Jahr 2023 veröffentlicht. Der für das Außenministerium erstellte Bericht enthält wichtige Feststellungen, darunter die Nichteinhaltung der Grundsätze der Periodenabgrenzung und Konsistenz in der Buchführung, die fehlerhafte Erfassung von Wechselkursdifferenzen sowie die Nichteinhaltung von Obergrenzen für Kapitalausgaben.
UNREGELMÄSSIGKEITEN IN DER BUCHFÜHRUNG
Laut dem Sayıştay-Bericht wurde festgestellt, dass einige Transaktionen des Außenministeriums, die Posten wie "Materialkonten, Anlagen-, Maschinen- und Gerätekonten, Fahrzeugkonten sowie Inventarkonten" betreffen, obwohl sie im Jahr 2022 getätigt wurden, in der Buchhaltung als Transaktionen des Jahres 2023 verbucht wurden. Wie die Zeitung Cumhuriyet berichtet, wurde im Bericht zudem hervorgehoben, dass Korrekturbuchungen für bewegliche Vermögenswerte aus Vorjahren sowie Dateneingaben in den Ausgabeneinheiten verspätet verrechnet wurden.
FEHLERHAFTE ERFASSUNG VON WECHSELKURSDIFFERENZEN
Ein weiterer auffälliger Punkt im Bericht betrifft die Ausgaben für Wechselkursdifferenzen. Es wurde festgestellt, dass das Außenministerium Wechselkursdifferenzen, die durch Personalausgaben im Ausland, Waren- und Dienstleistungskäufe, Behandlungskosten sowie Beitragszahlungen an internationale Organisationen entstanden sind, unter dem Posten "Personalausgaben" verbucht hat. Dies habe zu Fehlern in der Buchführung geführt.

NICHTEINHALTUNG DER OBERGRENZEN FÜR KAPITALAUSGABEN
Im Sayıştay-Bericht wurde zudem festgestellt, dass das Ministerium Buchungen vorgenommen hat, die nicht den Obergrenzen für Kapitalausgaben entsprechen, welche im Anhang des Haushaltsgesetzes der Zentralverwaltung für das Jahr 2023 festgelegt sind. Es wurde festgestellt, dass einige Transaktionen, obwohl sie die festgelegten Beträge überschritten, nicht unter dem Code für Kapitalausgaben verbucht wurden.
MÄNGEL BEI BEHANDLUNGSKOSTEN
Auch bei der Prüfung der Behandlungskosten für Personal und Familienangehörige an Auslandsvertretungen wurden Mängel festgestellt.
Ein Vergleich der im Jahr 2022 an die Sozialversicherungsanstalt (SGK) übermittelten Behandlungsunterlagen mit den Schreiben der SGK ergab eine Differenz von 29 Behandlungsunterlagen. Es wurde darauf hingewiesen, dass in diesem Fall Zahlungen für Gesundheitsleistungen erfolgt sein könnten, die eigentlich nicht erstattungsfähig waren.
Nachrichtenquelle: 12punto
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