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Journalist Yarkadaş behauptet: 'İmamoğlu ist jetzt vorbestraft': 4. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs bestätigt Urteil

Der Journalist Barış Yarkadaş behauptet: "Der 4. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs, der auch den 'Ahmak-Prozess' verhandeln wird, hat die Verurteilung von İmamoğlu bestätigt. Er hatte gesagt: 'Ich habe nicht Hund gesagt, sondern einfach'. Aufgrund dieser Äußerung wurde Ekrem İmamoğlu zu einer Geldstrafe von 7.200 TL verurteilt. Das ist nun rechtskräftig."

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Journalist Yarkadaş behauptet: 'İmamoğlu ist jetzt vorbestraft': 4. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs bestätigt Urteil

Das Berufungsgericht bestätigte am 19. September die zweijährige, siebenmonatige und 15-tägige Haftstrafe, die Ekrem İmamoğlu, der am 23. März wegen Korruptionsvorwürfen festgenommen und von seinem Amt als Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) suspendiert wurde, im sogenannten "Ahmak- Prozess" erhalten hatte.

Die Anwälte von İmamoğlu legten gegen das Urteil Revision beim Kassationsgerichtshof ein.

Sollte der Kassationsgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts nicht aufheben, wird gegen İmamoğlu gemäß Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) ein politisches Betätigungsverbot verhängt.

Dieser Artikel regelt die Einschränkung bestimmter Rechte für Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, während der Dauer der Strafvollstreckung.

Gemäß diesem Artikel können Personen, deren Strafe bestätigt wurde, keine öffentlichen Ämter bekleiden, nicht wählen oder gewählt werden, keine Vormundschafts- oder Pflegschaftsrechte ausüben und keine leitenden oder prüfenden Funktionen in Organisationen wie Stiftungen, Vereinen, Unternehmen oder politischen Parteien wahrnehmen.

BEHAUPTUNG VON YARKADAŞ

Bei TGRT In der Sendung Taksim Meydanı erklärte der Journalist Barış Yarkadaş hingegen, dass der 4. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs die Verurteilung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, bestätigt habe.

Die Behauptungen von Yarkadaş lauten wie folgt:

"Die Geldstrafe von 7.200 TL ist rechtskräftig"

"Was ist das nun für eine Strafe, Gürkan?

Erstens: Die Bedeutung des 4. Strafsenats des Kassationsgerichtshofs liegt darin, dass auch der 'Ahmak-Prozess', in dem Ekrem İmamoğlu angeklagt ist, bei diesem Senat liegt. Es ist nun offensichtlich, dass der 4. Strafsenat in dieser Richtung eine Rechtsprechung etabliert hat. Was hatte Ekrem İmamoğlu gesagt? Ich bitte unsere Zuschauer um Entschuldigung für die Ausdrucksweise.

Er hatte gesagt: 'Ich habe nicht Hund gesagt, sondern einfach'. Aufgrund dieser Äußerung von Ekrem İmamoğlu wurde eine Geldstrafe von 7.200 TL gegen ihn verhängt. Das ist nun rechtskräftig.

"Wird wegen Beleidigung als vorbestraft registriert"

Was bedeutet das, Gürkan?

Daraus ergibt sich kein politisches Betätigungsverbot. Aber, aber in der Akte, die Ekrem İmamoğlu als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet und die in der Justiz als Strafregisterauszug geführt wird, wird Ekrem İmamoğlu nun als vorbestraft eingetragen. Straftaten, die ein Jahr überschreiten, werden anerkannt.

Natürlich vorbestraft. Wollen Sie damit sagen, dass Ekrem İmamoğlu kein sauberes Führungszeugnis mehr erhalten kann? Es gibt hier kein politisches Betätigungsverbot. Da es sich um eine Geldstrafe handelt, gibt es kein politisches Verbot.

Jedoch wird aufgrund der Verurteilung wegen Beleidigung die Entscheidung des 4. Strafsenats des Kassationsgerichtshofs in das Strafregister eingetragen, das die Bürger als Führungszeugnis bezeichnen. Und was wird dort stehen? Dass er wegen Beleidigung vorbestraft ist.

Moment mal, jetzt.

Kann er sich nicht mehr für ein öffentliches Amt bewerben?

Es gibt kein Hindernis dafür. Denn es handelt sich um eine Geldstrafe. Er wird die 7.200 TL zuzüglich der heutigen Zinsen zahlen.

Er wird die Anwaltskosten zuzüglich Zinsen zahlen. Außerdem muss er Geld an den Staat zahlen. Er wird auch die Anwälte der Gegenseite bezahlen.

"Es könnte den Anschein haben, dass es im 'Ahmak-Prozess' eine ähnliche Tendenz geben könnte"

Das Wichtige hier ist also Folgendes: Der 4. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs, der auch den 'Ahmak-Prozess' verhandeln wird, hat die Verurteilung von Ekrem İmamoğlu bestätigt. Ekrem İmamoğlu wird nicht nur 7.200 TL zahlen, sondern es wird auch ein Eintrag wegen Beleidigung in sein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen.

Das heißt, wenn hier eine Strafe aufgrund der Aussage 'Ich habe nicht Hund gesagt, sondern einfach' herausgekommen ist, hat man das Gefühl, dass mit der Entscheidung dieses Strafsenats auch im 'Ahmak-Prozess' eine ähnliche Tendenz erkennbar wird.sage ich"


Nachrichtenquelle: 12punto

polizeiliches Führungszeugnis Ahmak-Prozess Barış Yarkadaş Ekrem İmamoğlu