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Kritische Stellungnahme der Anwaltskammer Istanbul zu 'Instagram': 'BTK-Entscheidung ist verfassungswidrig'

Die Anwaltskammer Istanbul hat eine schriftliche Erklärung zur Sperrung der Social-Media-Plattform Instagram veröffentlicht.

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Kritische Stellungnahme der Anwaltskammer Istanbul zu 'Instagram': 'BTK-Entscheidung ist verfassungswidrig'

Die Anwaltskammer Istanbul hat eine Stellungnahme zur Sperrung der Social-Media-Plattform Instagram abgegeben.

In der Erklärung heißt es zu den von der BTK als Begründung angeführten 'Katalogstraftaten': "Es wurde nicht erläutert, aufgrund welcher Handlungen die Plattform eine Straftat begangen haben soll und/oder aus welchem Grund die Entscheidung zur Zugangssperre getroffen wurde."

'AUF WILLKÜRLICHE WEISE...'

In der Erklärung wurden folgende Punkte aufgeführt:

"Social-Media-Plattformen werden in unserem Land von einem breiten Bevölkerungsteil genutzt, um Zugang zu Nachrichten zu erhalten sowie Gedanken und Meinungen zu äußern. Gleichzeitig sind sie Kanäle, über die viele nationale und internationale Marken Werbung und Marketing betreiben sowie verschiedene geschäftliche Beziehungen entwickeln. Entscheidungen zur Sperrung des Zugangs zu solchen Plattformen erzeugen einen Dominoeffekt und schädigen viele Personen und Institutionen in kommerzieller Hinsicht.

In den letzten Jahren beobachten wir häufig, dass der Zugang zu Social-Media-Plattformen in der gesamten Türkei auf rechtswidrige, unbegründete und willkürliche Weise verlangsamt oder in einigen Fällen vollständig blockiert wird.

'DIE VERFASSUNGSWIDRIGKEIT IST ERWIESEN'

Die Meinungsfreiheit ist in den Artikeln 25 und 26 unserer Verfassung sowie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausdrücklich definiert und geschützt. Dass der Zugang zum Internet und zu Social-Media-Plattformen in der heutigen Zeit für die Ausübung der durch unsere Verfassung und die EMRK garantierten Meinungsfreiheit, Kommunikationsfreiheit und des Rechts auf Informationszugang unverzichtbar geworden ist und ein wesentliches Element dieses Grundrechts darstellt, wurde auch in den Entscheidungen des Verfassungsgerichts (AYM) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ausdrücklich anerkannt. Zudem wird in Artikel 13 unserer Verfassung zum Ausdruck gebracht, dass Grundrechte ohne Beeinträchtigung ihres Wesensgehalts im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gesetzlich eingeschränkt werden können.

Andererseits besteht gemäß unserer Verfassung und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auch für Unternehmen als juristische Personen die Verpflichtung, Menschenrechte zu achten. In diesem Zusammenhang sollten Social-Media-Plattformen und Internetdienstanbieter ebenfalls größte Anstrengungen unternehmen, um rechtmäßig zu handeln und transparent zu sein, wenn sie mit rechtswidrigen Einschränkungs- oder Sperranträgen konfrontiert werden, die unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen. An diesem Punkt müssen wir als Republik Türkei Entscheidungen treffen, die den Rechten entsprechen, die wir unseren Bürgern in der Verfassung gewähren, auch wenn die Social-Media-Plattformen selbst wenig Transparenz zeigen.

Darüber hinaus ist die Befugnis der BTK, Internetseiten von Amts wegen zu sperren, durch die Aufhebung des entsprechenden Gesetzesartikels gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 11.10.2023 (Az.: 2020/76; K.: 2023/172) als verfassungswidrig erwiesen. Dass eine Verwaltungsbehörde trotz der vom Verfassungsgericht aufgehobenen Entscheidungsgrundlage beharrlich Beschlüsse fasst, schadet dem Prinzip des Rechtsstaates. Gleichzeitig wurde in der von der BTK bekannt gegebenen Maßnahme zur Zugangssperre angegeben, dass die Entscheidung aufgrund von Katalogstraftaten getroffen wurde. Es wurde jedoch nicht erläutert, aufgrund welcher Handlungen die betreffende Plattform eine Straftat begangen haben soll und/oder aus welchem Grund die Entscheidung zur Zugangssperre getroffen wurde.

Aus all diesen Gründen muss die von der BTK getroffene Entscheidung zur Zugangssperre, deren Rechtswidrigkeit feststeht, unverzüglich zurückgenommen werden, um zu zeigen, dass die Institutionen der Republik Türkei stets im Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen handeln und das Prinzip des Rechtsstaates niemals preisgegeben wird. Davon abgesehen sollte der Prozess der Rechtsverfolgung fortgesetzt werden, indem die notwendigen Anträge und Beschwerden auf internationaler Ebene aufgrund der einseitigen Handlungen der betreffenden Social-Media-Plattform, die gegen Transparenzprinzipien verstoßen, eingereicht werden."


Nachrichtenquelle: 12punto

AYM Verfassung Anwaltskammer Istanbul Instagram