Murat Karayalçın bewertet mögliche Folgen des „Ahmak“-Prozesses gegen Ekrem İmamoğlu
Der ehemalige SHP-Vorsitzende Murat Karayalçın äußerte sich zu den Behauptungen, dass gegen den CHP-Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, ein „politisches Betätigungsverbot“ verhängt werden könnte.
Karayalçın erklärte über seinen Social-Media-Account, dass er nicht glaube, dass in dem Prozess gegen İmamoğlu ein politisches Betätigungsverbot verhängt werde, und betonte, dass ein Politiker
Nachdem in den letzten zwei Jahren Berichte darüber kursierten, dass im „Ahmak“-Prozess (Dummkopf-Prozess), der weiterhin vor dem Berufungsgericht verhandelt wird, eine Haftstrafe und ein politisches Betätigungsverbot gegen den Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, verhängt werden könnten, wurde das Thema von der CHP auf die Tagesordnung gesetzt und diskutiert, welche Schritte im Falle eines Verbotsurteils unternommen werden sollten.
Während auch innerhalb der AKP über ein mögliches politisches Betätigungsverbot für İmamoğlu debattiert wird, äußerte sich der ehemalige SHP-Vorsitzende Murat Karayalçın zu dem möglichen Verbotsurteil in diesem Verfahren.
Karayalçın, der erklärte, er glaube nicht, dass gegen İmamoğlu ein politisches Betätigungsverbot verhängt werde, kommentierte dies wie folgt:
„Ich glaube nicht, dass gegen Ekrem İmamoğlu ein politisches Betätigungsverbot verhängt wird. Ich habe sehr starke politische, gewissensbezogene und rechtliche Gründe für diese Annahme.
Über ein politisches Betätigungsverbot für einen Politiker entscheidet nicht der Staat, sondern das Volk. Dieses Land hat seit jeher erlebt, dass politische Verbote, die in Zeiten von Putschen oder ähnlichen Perioden vom Staat verhängt wurden, vom Volk zerrissen und in den Müll geworfen wurden.
Aber wenn dennoch ein staatliches Verbotsurteil gegen Ekrem İmamoğlu ergehen sollte, dann verliert nicht nur er politisch an Boden, sondern auch ich als Murat Karayalçın, wir alle als CHP-Mitglieder, und eigentlich verliert auch die türkische Politik an Substanz; was dann übrig bliebe, könnte man nicht mehr als Politik bezeichnen.“

ZUM PROZESSVERLAUF
Ekrem İmamoğlu nahm im November 2019, kurz nach seiner ersten Wahl zum Bürgermeister von Istanbul, als Gast am Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates in Straßburg teil und hielt dort eine Rede.
Der damalige türkische Innenminister und heutige AKP-Abgeordnete für Istanbul, Süleyman Soylu, hatte über İmamoğlu gesagt: „Ich sage das dem Dummkopf, der zum Europaparlament geht und sich über die Türkei beschwert. Dieses Volk wird dich den Preis dafür zahlen lassen.“
İmamoğlu antwortete Soylu daraufhin: „Wenn wir uns ansehen, wer die Wahl am 31. März annulliert hat und wo wir in den Augen der Welt und Europas stehen, dann sind diejenigen, die die Wahl am 31. März annulliert haben, die Dummköpfe. Darauf sollte er sich erst einmal konzentrieren.“
Daraufhin reichten die Mitglieder des Hohen Wahlrats (YSK), der die Wahlen in der Türkei organisiert, bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu eine schriftliche Strafanzeige ein, mit der Begründung, sie seien beleidigt worden und seien die Geschädigten.
In der von der Staatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde für İmamoğlu wegen „öffentlicher Beleidigung von Beamten, die als Gremium arbeiten, aufgrund ihrer Tätigkeit“ eine Haftstrafe von 1 Jahr, 3 Monaten und 15 Tagen bis zu 4 Jahren und 1 Monat gefordert.
In der ersten Instanz vor dem 7. Strafgericht erster Instanz von Istanbul-Anadolu wurde Ekrem İmamoğlu zu 2 Jahren, 7 Monaten und 15 Tagen Haft sowie einem politischen Betätigungsverbot verurteilt.
Der Fall wird seit zwei Jahren vor dem Berufungsgericht verhandelt, das in der Türkei als untergeordnete Instanz des Kassationshofs (Yargıtay) gilt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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