Neue Entwicklung im Fall Zeydan Karalar: Einspruch gegen Haftentlassung abgewiesen – Entscheidung bestätigt
Der Einspruch der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Adana, Zeydan Karalar, sowie fünf weiterer Personen wurde zurückgewiesen.
In dem Fall, der in der Öffentlichkeit als „Aziz İhsan Aktaş-Verfahren wegen krimineller Vereinigung“ bekannt ist, war am 5. Februar, dem siebten Verhandlungstag, die Haftentlassung von neun Personen angeordnet worden, darunter auch der Bürgermeister der Stadtverwaltung Adana, Zeydan Karalar.
EINSPRUCH DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT GEGEN DIE HAFTENTLASSUNGEN ABGEWIESEN
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hatte gegen die Haftentlassung von sechs Personen, einschließlich Zeydan Karalar, Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch wurde nun abgewiesen.
Wie Batuhan Serim von der Zeitung Cumhuriyet berichtet, wurde der Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft vom übergeordneten Gericht, dem 2. Schwurgericht Istanbul, geprüft.
ÜBERGEORDNETES GERICHT BEWERTET ENTSCHEIDUNG ALS „RECHTENS“
Das übergeordnete Gericht befand die Begründung des 1. Schwurgerichts Istanbul für „rechtens“ und wies den Einspruch zurück.
WEITERE PERSONEN, DEREN HAFTENTLASSUNG BESTÄTIGT WURDE
Die fünf weiteren Personen, gegen deren Haftentlassung die Generalstaatsanwaltschaft Einspruch eingelegt hatte, deren Entlassung jedoch durch die Entscheidung des übergeordneten Gerichts nun endgültig ist, sind:
Mehmet Ataş, Ali Fırat Baycan, Cem Alper Akyüz, Mert Çelik und Müzeyyen Karakaş.
Nachrichtenquelle: 12punto
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