Neue Entwicklung im Mordfall des studentischen Lieferfahrers Ata Emre Akman
Es wurde beschlossen, die Verfahren gegen den 17-jährigen E.Ö., der den Studenten Ata Emre Akman durch zahlreiche Messerstiche ermordete, und seinen Vater, der ihn dazu angestiftet haben soll, zusammenzulegen.
Der Vorfall ereignete sich am 11. Mai in der Emir-Straße im Stadtviertel Karaoğlan im Bezirk Karesi.
Der Student der Tourismusfakultät der Universität Balıkesir, Fachbereich Tourismusführung, Ata Emre Akman, der als Lieferfahrer für eine Restaurantkette arbeitete, wurde auf dem Rückweg von einer Lieferadresse von E.Ö. (17) abgefangen.
E.Ö. stach mehrfach auf verschiedene Körperteile von Akman ein.
Während Akman blutüberströmt zusammenbrach, floh E.Ö. vom Tatort. Nach Hinweisen aus der Umgebung wurden Polizei und Rettungskräfte zum Einsatzort entsandt. Bei der Untersuchung durch die Rettungskräfte wurde festgestellt, dass Akman verstorben war.
IN DIE LEICHENHALLE GEBRACHT
Nach der Untersuchung des Tatorts durch Polizei und Staatsanwaltschaft wurde Akmans Leichnam in die Leichenhalle des Atatürk-Stadtkrankenhauses von Balıkesir gebracht.
Die Polizei leitete Ermittlungen ein und wertete die Aufzeichnungen der Überwachungskameras in der Umgebung aus. E.Ö., dessen Identität anhand der Aufnahmen festgestellt wurde, wurde bei einer Razzia in dem Haus, in dem er mit seiner Familie lebte, gefasst.
E.Ö. und sein Vater Orhan Ö., der ihm beim Verstecken geholfen haben soll, wurden festgenommen. E.Ö., der bereits 6 Vorstrafen wegen 'vorsätzlicher Körperverletzung' und 'Bedrohung' hatte, sowie sein Vater wurden noch am selben Tag nach der polizeilichen Bearbeitung dem Gericht vorgeführt.
Während E.Ö. vom zuständigen Gericht in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde sein zunächst freigelassener Vater erneut festgenommen und inhaftiert.
AKTEN WERDEN ZUSAMMENGELEGT
Nach Abschluss der Ermittlungen wurden für E.Ö. und seinen Vater Orhan Ö. jeweils separate Anklageschriften erstellt.
In der Anklageschrift gegen E.Ö. wurde auch der Artikel angeführt: 'Für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat das 15. Lebensjahr vollendet, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird bei Straftaten, die eine lebenslange Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen erfordern, eine Freiheitsstrafe von 14 bis 20 Jahren und bei Straftaten, die eine lebenslange Haftstrafe erfordern, eine Freiheitsstrafe von 9 bis 12 Jahren verhängt'.
Gegen E.Ö. wurde wegen 'Mordes aus niederen Beweggründen oder unter Zufügung von Qualen' eine Freiheitsstrafe von 18 bis 24 Jahren gefordert.
Für seinen Vater Orhan Ö. wurde wegen 'Anstiftung zum Mord aus niederen Beweggründen oder unter Zufügung von Qualen' eine lebenslange Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen beantragt.
Wie bekannt wurde, hat das Schwurgericht von Balıkesir beschlossen, die beiden Akten zusammenzulegen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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