Noch 1 Tag bis zur Wahl: YSK sendet Warnmeldungen an die Wahlvorstände
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) wird die Wahlvorstände, die Verantwortlichen für die Wahllokale sowie die Vorsitzenden der mobilen Wahlvorstände bei den morgigen Kommunalwahlen per Kurznachricht informieren.
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) wird den Vorsitzenden und Mitgliedern der Wahlvorstände heute und am Wahltag in regelmäßigen Abständen Informationsnachrichten zukommen lassen.
Dementsprechend lauten einige der Nachrichten, die heute an die Wahlvorstandsvorsitzenden gesendet werden, wie folgt:
"Unterschreiben Sie die Auszählungsprotokolle und die Wahlergebnisprotokolle erst, wenn die Auszählung abgeschlossen ist. Zudem dürfen die Wahlvorstandsmitglieder das Wahllokal nicht verlassen, bevor alle wahlbezogenen Dokumente unterzeichnet und die Ergebnisse bekannt gegeben wurden."
"Bei Problemen können Sie sich an den Kreiswahlausschuss wenden. Die Telefonnummer des Kreiswahlausschusses finden Sie auf Ihrem Dienstausweis."
"Teilen Sie alle erhaltenen Informationsnachrichten unbedingt mit den Mitgliedern des Wahlvorstands."
NACHRICHTEN AM WAHLTAG
Die Kurznachrichten, die am Wahltag an die Wahlvorstandsvorsitzenden gesendet werden, lauten wie folgt:
"Suchen Sie den Namen des Wählers, der zum Wahllokal kommt, zunächst in der Wählerliste, stellen Sie sicher, dass das Unterschriftenfeld leer ist, und lassen Sie ihn wählen, nachdem Sie seine Identität anhand eines offiziellen, mit einem Dienstsiegel versehenen Lichtbildausweises einer Behörde zweifelsfrei festgestellt haben. Lassen Sie den Wähler erst unterschreiben, nachdem er seine Stimme abgegeben hat."
"Weisen Sie den Wähler darauf hin, dass das Mitführen von Bildaufzeichnungsgeräten wie Mobiltelefonen oder Kameras in der Wahlkabine verboten ist und diese zur Aufbewahrung auf dem Tisch abgelegt werden müssen."
"Erinnern Sie sehbehinderte Wähler daran, dass sie ihre Stimme mithilfe einer Schablone abgeben können."
"Personen, deren Name nicht in der Wählerliste steht oder die zwar einen Wählerinformationszettel besitzen, bei deren Namen im Unterschriftenfeld jedoch der Vermerk 'Nicht wahlberechtigt' steht, dürfen nicht wählen."
"Die Wähler werden vom Vorsitzenden nacheinander zum Wahllokal zugelassen. Wähler ab 75 Jahren, Schwangere, Kranke und Menschen mit Behinderungen dürfen ohne Wartezeit wählen."
"Die Wahlvorstandsmitglieder dürfen das Wahllokal nicht verlassen, bevor alle wahlbezogenen Dokumente unterzeichnet und die Ergebnisse bekannt gegeben wurden.
Lassen Sie nach Abschluss der Auszählung keine wahlbezogenen Dokumente im Wahllokal zurück.
Übergeben Sie die Wahlurne so schnell wie möglich an den Kreiswahlausschuss, begleitet vom Wahlvorstandsvorsitzenden und mindestens zwei durch Losentscheid unter den parteipolitischen Mitgliedern bestimmten Mitgliedern."
"Die Wahlvorgänge sowie die Auszählung werden ohne Unterbrechung fortgesetzt."
GEBÄUDEVERANTWORTLICHE
Die Kurznachrichten, die bei der Wahl an die Gebäudeverantwortlichen gesendet werden, lauten wie folgt:
"Stellen Sie sicher, dass die Ihnen übergebenen Wahlurnen, Trennwände/Wahlkabinen und Urnendeckel in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Melden Sie etwaige Mängel dem Kreiswahlausschuss."
"Erinnern Sie den Wahlvorstandsvorsitzenden bei der Übergabe der Wahlunterlagen daran, dass die Wahlumschläge und Stimmzettel mit dem Dienstsiegel des Wahlvorstands versehen werden müssen."
"Melden Sie dem Kreiswahlausschuss unverzüglich Wahlvorstandsvorsitzende, die am Wahltag nicht pünktlich zum Beginn der Stimmabgabe am Dienstort erscheinen."
"Informieren Sie den Kreiswahlausschuss sofort nach Abschluss der Auszählung, um den Transport der Wahlvorstände zu organisieren."
An die Vorsitzenden der mobilen Wahlvorstände werden insgesamt 7 Nachrichten gesendet, darunter folgende: "Am Sonntag, den 31. März 2024, finden sich die Vorsitzenden und Mitglieder der mobilen Wahlvorstände um 06.00 Uhr beim Kreiswahlausschuss ein. Öffnen Sie die im Wahlbeutel enthaltenen kombinierten Stimmzettel und Wahlumschläge, die Sie nach Überprüfung beim Kreiswahlausschuss gegen Empfangsbestätigung erhalten haben, in Anwesenheit des Wahlvorstands, zählen Sie diese und tragen Sie sie in das Protokollbuch ein."
Nachrichtenquelle: AA
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