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Per Red Notice gesucht: Auslieferung von Mutairi, der dschihadistische Organisationen unterstützt, vom Verfassungsgericht gestoppt

Die Abschiebeentscheidung des Verwaltungsgerichts Afyonkarahisar gegen Hakem Al Mutairi, der auf den Terrorlisten dreier Länder steht und per Red Notice gesucht wird, wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben. In seinem Beschluss vom 12. Juni setzte das Verfassungsgericht die Entscheidung zur Abschiebung von Mutairi aus.

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Per Red Notice gesucht: Auslieferung von Mutairi, der dschihadistische Organisationen unterstützt, vom Verfassungsgericht gestoppt

Ersin Eroğlu / 12punto EXKLUSIV

Gegen den Kuwaiter Hakem Al Mutairi, der auf den Terrorlisten von Saudi-Arabien, Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten steht und per Red Notice gesucht wird, hatte das Verwaltungsgericht Afyonkarahisar eine Abschiebeentscheidung getroffen.

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Afyonkarahisar wurde darauf hingewiesen, dass Mutairi wegen Terrorfinanzierung gesucht wird, und es wurde wie folgt betont:

„Da sein Aufenthalt auf türkischem Staatsgebiet im Hinblick auf die allgemeine Sicherheit der Türkei als bedenklich eingestuft wurde, liegt im Rahmen der staatlichen Souveränitätsbefugnisse kein Rechtsverstoß in der angefochtenen Maßnahme vor, die gemäß der Bestimmung zur Abschiebung derjenigen erfolgt ist, die eine 'Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Moral' darstellen.“

VERFASSUNGSGERICHT STOPPT ABSCHIEBUNGSENTSCHEIDUNG

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Afyonkarahisar gegen Mutairi wurde am 12. Juni vom Verfassungsgericht gestoppt.

Das Verfassungsgericht entschied, die Abschiebung von Mutairi auszusetzen.

In der Entscheidung des Verfassungsgerichts heißt es:

„Im konkreten Fall werden Informationen und Dokumente benötigt, um beurteilen zu können, ob eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die materielle und immaterielle Integrität des Antragstellers besteht. Die Durchführung der Abschiebung würde zu irreparablen Folgen führen.“

UNTERSTÜTZUNG FÜR DSCHIHADISTISCHE ORGANISATIONEN IN SYRIEN

Hakem Al Mutairi hatte im Jahr 2011 nach dem Tod von Osama bin Laden eine Erklärung veröffentlicht, in der er den Al-Qaida-Führer für seinen Dschihad gegen den Westen beglückwünschte. Mutairi hat zudem Verbindungen zu Abdul Rahman bin Omair Al-Nuaimi, der zu den Al-Qaida-Finanzierern gehört, die auf den Sanktionslisten der Vereinten Nationen und der Vereinigten Staaten stehen. Mutairi ist seit 2006 Mitglied des Kuratoriums der Kampagne für den Widerstand gegen globale Aggression, deren Vorsitzender Al-Nuaimi ist.

Hakem Al Mutairi unterhält zudem enge Beziehungen zu dem aus Kuwait stammenden Hajjaj bin Fahd al Ajmi, der die dschihadistische Gruppe Al-Nusra in Syrien finanziell unterstützt. Hajjaj bin Fahd al Ajmi erklärte in einer Stellungnahme, dass Mutairi ihm 300.000 Dollar für die Unterstützung dschihadistischer Gruppen in Syrien gegeben habe. Ajmi wird von den USA, dem UN-Sicherheitsrat sowie Ägypten, den VAE und Saudi-Arabien als Terrorist eingestuft und steht auf der Fahndungsliste von Interpol.


Nachrichtenquelle: Ersin Eroğlu

Mutairi Red Notice Verfassungsgericht