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Staatsanwaltschaft äußert sich zu Vorwürfen über Haftbedingungen: Situation von Aleyna Kalaycıoğlu geklärt

Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy hat eine offizielle Antwort auf die in den sozialen Medien aufgekommenen Behauptungen zu den Haftbedingungen von Aleyna Kalaycıoğlu gegeben, die im Rahmen der Ermittlungen zum Mord an dem Fußballspieler Kubilay Kaan Kundakçı inhaftiert wurde.

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Staatsanwaltschaft äußert sich zu Vorwürfen über Haftbedingungen: Situation von Aleyna Kalaycıoğlu geklärt

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Mord an Kubilay Kaan Kundakçı wurden zahlreiche Behauptungen in den sozialen Medien über die Unterbringungsbedingungen von Aleyna Kalaycıoğlu, die unter dem Verdacht der Anstiftung inhaftiert ist, in der geschlossenen Frauenstrafanstalt Marmara laut. Insbesondere Beiträge, wonach Kalaycıoğlu in einer völlig überfüllten Zelle festgehalten werde, es an Betten mangele und die Wohnbereiche unzureichend seien, lösten in der Öffentlichkeit großes Echo aus.

DETAILLIERTE ANTWORT DER STAATSANWALTSCHAFT

Nachdem die Vorwürfe aufgekommen waren, gab die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy eine detaillierte Stellungnahme zu den Bedingungen der Einrichtung und des Zimmers ab, in dem Kalaycıoğlu untergebracht ist. In der Erklärung hieß es: „Es wurde festgestellt, dass in einigen Social-Media-Konten Beiträge geteilt wurden, die Behauptungen enthalten, wonach Aleyna Tutuş Kalaycıoğlu, die wegen des Mordes an Kubilay Kaan Kundakçı inhaftiert ist und sich derzeit in der geschlossenen Frauenstrafanstalt Marmara befindet, in einer Zelle mit zu vielen Personen untergebracht sei, es ständig zu Schlägereien komme, der Lüftungsbereich unzureichend sei, nicht genügend Betten vorhanden seien, die Inhaftierte nicht essen könne usw.“

ZELLE NICHT ÜBER DER KAPAZITÄT

Der offiziellen Erklärung zufolge wurde mitgeteilt, dass sich in der Einheit, in der sich Kalaycıoğlu befindet, insgesamt 16 Zimmer mit einer Kapazität für 32 Personen befinden und 63 Personen in der Einheit untergebracht sind. Darüber hinaus wurde angegeben, dass sich vier Personen in dem Zimmer befinden, in dem Kalaycıoğlu untergebracht ist. In der Erklärung wurde zudem festgehalten, dass der Lüftungsbereich 162,1 Quadratmeter groß ist.

Es wurde betont, dass allen Inhaftierten und Verurteilten bei der Aufnahme in die Haftanstalt Grundbedarfsartikel wie Bett, Bettwäsche, Decke, Reinigungsset und Einweghandtücher ausgehändigt werden und sich in der Einrichtung niemand ohne Bett befindet.

Die Staatsanwaltschaft gab zudem bekannt, dass kein Protokoll über Schlägereien oder Beschwerden in der Einheit, in der sich Kalaycıoğlu befindet, vorliege. Kalaycıoğlu hatte am 24. März 2026, dem Tag ihrer Aufnahme in die Haftanstalt, ein Gespräch mit einem Psychologen, in dem sie laut Bericht eine positive Einstellung zeigte und keine Probleme äußerte. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass von Kalaycıoğlu selbst kein Antrag bezüglich der in den sozialen Medien behaupteten Probleme bei der Einrichtung eingereicht wurde.

„BEITRÄGE ENTSPRECHEN NICHT DER WAHRHEIT“

Im abschließenden Teil der Erklärung der Staatsanwaltschaft wurde mitgeteilt, dass die Gerüchte nicht der Wahrheit entsprechen: „Aus den dargelegten Gründen entsprechen die Social-Media-Beiträge nicht der Wahrheit. Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll zur Kenntnis gebracht.“

Mit dieser Erklärung wurde offiziell klargestellt, dass einige der in den sozialen Medien verbreiteten Behauptungen über die Haftbedingungen von Aleyna Kalaycıoğlu unbegründet sind.


Nachrichtenquelle: 12punto

Aleyna Kalaycıoğlu