Staatsanwaltschaft hatte gegen die Freilassung von Feyza Altun Einspruch eingelegt: Gericht lehnt ab!
Der von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz eingelegte Einspruch gegen die Freilassung der Anwältin Feyza Altun wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Gegen die Anwältin Feyza Altun war von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz aufgrund eines Beitrags über die "Scharia", den sie am Vortag auf X geteilt hatte, ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der "Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit" eingeleitet worden.
Nach einer unter Aufsicht eines Staatsanwalts durchgeführten Hausdurchsuchung wurde Altun dem Gericht am Justizgebäude Beykoz mit dem Antrag auf Untersuchungshaft vorgeführt. Das Gericht ordnete jedoch ihre Freilassung unter gerichtlichen Auflagen sowie ein Ausreiseverbot an.
Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz, die gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt hatte, wurde vom Gericht abgelehnt.
Im Rahmen der gerichtlichen Auflagen muss Altun sich zweimal wöchentlich bei der Polizeidienststelle melden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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