Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
53,9697
Dollar
Arrow
44,7476
Pfund Sterling
Arrow
63,0605
Gold
Arrow
6279,8920
BIST 100
Arrow
10.729

Staatsanwaltschaft hatte gegen die Freilassung von Feyza Altun Einspruch eingelegt: Gericht lehnt ab!

Der von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz eingelegte Einspruch gegen die Freilassung der Anwältin Feyza Altun wurde vom Gericht zurückgewiesen.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Staatsanwaltschaft hatte gegen die Freilassung von Feyza Altun Einspruch eingelegt: Gericht lehnt ab!

Gegen die Anwältin Feyza Altun war von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz aufgrund eines Beitrags über die "Scharia", den sie am Vortag auf X geteilt hatte, ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der "Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit" eingeleitet worden. 

Nach einer unter Aufsicht eines Staatsanwalts durchgeführten Hausdurchsuchung wurde Altun dem Gericht am Justizgebäude Beykoz mit dem Antrag auf Untersuchungshaft vorgeführt. Das Gericht ordnete jedoch ihre Freilassung unter gerichtlichen Auflagen sowie ein Ausreiseverbot an.

Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz, die gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt hatte, wurde vom Gericht abgelehnt.

Im Rahmen der gerichtlichen Auflagen muss Altun sich zweimal wöchentlich bei der Polizeidienststelle melden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Feyza Altun Beykoz Scharia