Staatsrat erinnert an Gutachten: Bergbauprojekt am Salda-See abgelehnt
Die 4. Kammer des Staatsrats hat die Entscheidung „UVP nicht erforderlich“ für das Kalksteinbruch-Projekt, das den Salda-See gefährden könnte, aufgehoben.
Es wurde festgestellt, dass das von der Firma Zontaş Zonguldak Taş Kömürü auf dem Eşeler-Plateau in Burdur geplante Kalksteinbruch-Projekt negative Auswirkungen auf die Wasserquellen, die den Salda-See speisen, auf die endemischen Pflanzenarten vor Ort sowie auf die landwirtschaftliche und tierische Produktion haben würde.
GUTACHTERLICHE ÜBERPRÜFUNG IN ERINNERUNG GERUFEN
Nach dem 2. Verwaltungsgericht Isparta hat nun auch die 4. Kammer des Staatsrats die Entscheidung, dass für den Kalksteinbruch keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei, abgelehnt. Die Entscheidung wurde mit drei zu zwei Stimmen getroffen. Die Richter des Staatsrats verwiesen auf die vom erstinstanzlichen Gericht in Auftrag gegebene gutachterliche Untersuchung in der Region und begründeten die Zurückweisung des Revisionsantrags des Gouverneursamts Burdur damit, dass die unter- und oberirdischen Wasserquellen sowie die Waldfunktionen in der Region Eşeler negativ beeinträchtigt würden. In der Entscheidung wurde zudem festgehalten, dass auch der Salda-See „negativ“ beeinflusst werden könnte.
GOUVERNEURSAMT HATTE REVISION EINGELEGT
Laut einem Bericht von Osman Çaklı von Duvar hatten Anwohner gegen die Entscheidung des Gouverneursamts Burdur vom Dezember 2022, für das Unternehmen keine UVP zu fordern, geklagt. Für die UVP-Entscheidung, deren Aufhebung vor dem 2. Verwaltungsgericht Isparta gefordert wurde, war eine gutachterliche Untersuchung am Projektstandort durchgeführt worden. Im Gutachten wurde berichtet, dass das Kalksteinbruch-Projekt negative Auswirkungen auf die Natur haben würde, vom Wald über die Wasserquellen bis hin zum Salda-See. Das 2. Verwaltungsgericht Isparta entschied im Einklang mit dem Gutachten und ordnete die Aufhebung der Entscheidung des Gouverneursamts an, die dem Unternehmen eine UVP-Befreiung erteilt hatte. Das Gouverneursamt legte gegen das erstinstanzliche Urteil Revision ein und brachte den Fall vor die 4. Kammer des Staatsrats.
STAATSRAT BESTÄTIGT URTEIL VOLLUMFÄNGLICH
In dem Verfahren, an dem die Anwaltskammer Burdur und der Türkische Forstverein als Streithelfer beteiligt waren, wies die 4. Kammer des Staatsrats den Revisionsantrag des Gouverneursamts Burdur zurück. Die 4. Kammer des Staatsrats bestätigte in ihrer veröffentlichten Entscheidung das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts vollumfänglich.
Im Urteil des erstinstanzlichen Gerichts hieß es: „In der vom Verwaltungsgericht getroffenen Entscheidung wurde festgestellt, dass die im Rahmen des streitgegenständlichen Projekts geplanten Aktivitäten die Qualität und Quantität der unter- und oberirdischen Wasserquellen negativ beeinflussen werden, wie aus der Bewertung der Informationen und Dokumente in der Akte sowie dem Gutachten hervorgeht, das infolge der durchgeführten Untersuchung erstellt wurde. Es wurde festgestellt, dass die Vegetation des Gebiets im Rahmen der Projektvorstellungsdatei nicht korrekt bestimmt wurde und dass bei einer Zerstörung der Wälder im Projektgebiet die ober- und unterirdischen Wasserreserven Schaden nehmen würden. Es wurde geschlussfolgert, dass die hydrologische Funktion des Waldes negativ beeinflusst wird, was zum Versiegen der den Salda-See speisenden Wasserquellen führen würde, das Aussterben der endemischen Pflanzenarten vor Ort zur Folge hätte und die landwirtschaftliche sowie tierische Produktion negativ beeinträchtigen würde.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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