Urteil im Prozess von Selçuk Bayraktaroğlu gegen Özgür Özel
Die vom Generalstabschef, Armeegeneral Selçuk Bayraktaroğlu, gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel eingereichte Klage auf immateriellen Schadensersatz wurde vom Gericht abgewiesen.
Armeegeneral Selçuk Bayraktaroğlu, der durch einen Beschluss des Obersten Militärrats (YAŞ) zum Generalstabschef ernannt wurde, hatte im März eine Klage auf immateriellen Schadensersatz gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel eingereicht.
Özel hatte auf die Ernennung von Generalleutnant Tevfik Algan, dem Vorsitzenden des Disziplinarausschusses, der die Entscheidung zur Entlassung der fünf Leutnants, die den Eid „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“ geleistet hatten, bestätigt und gegen diese Entscheidung ein Sondervotum abgegeben hatte, mit den Worten reagiert: "Kommandeur der Landstreitkräfte Selçuk Bayraktaroğlu und Kommandeur der Seestreitkräfte Ercüment Tatlıoğlu, ich weiß, was ihr tut, und was ich Hulusi Akar gesagt habe, sage ich auch euch. Ihr seid Männer, die nicht den Segen, sondern den Fluch ihrer Kameraden auf sich geladen haben."
Nach diesen Äußerungen reichte Bayraktaroğlu eine Klage auf immateriellen Schadensersatz gegen Özel ein. An der ersten Verhandlung vor dem 1. Zivilgericht erster Instanz in Ankara nahmen die Anwälte beider Parteien teil.
ANWALT VON BAYRAKTAROĞLU FORDERTE STATTGABE DER KLAGE
Der Anwalt von Bayraktaroğlu erklärte: "Da mein Mandant als Kläger ein Angehöriger der Armee ist, kann er sein Recht auf Erwiderung im Rahmen der Gesetze nicht wahrnehmen und muss sein Recht daher auf dem Rechtsweg vor Gericht suchen. Wir beantragen, unserer Klage stattzugeben."
"DIE ÄUSSERUNGEN SIND POLITISCHE KRITIK"
Der Anwalt von Özel gab folgende Einschätzung ab:
"Der Beklagte ist Vorsitzender der größten Oppositionspartei und ein Politiker. Der Kläger hingegen ist ein Amtsträger, der öffentliche Gewalt ausübt. Es ist durch nationale und internationale Rechtsprechung erwiesen, dass Amtsträger gegenüber der Kritik von Politikern eine höhere Toleranzpflicht haben als gewöhnliche Bürger. Die Äußerungen meines Mandanten, die Gegenstand der Klage sind, bestehen lediglich aus politischer Kritik. Daher beantragen wir die Abweisung der Klage."
Der Richter stellte fest, dass es keine weiteren zu untersuchenden Punkte in der Akte gebe, und wies die Klage ab.
Nachrichtenquelle: 12punto
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