10-tägiges Veranstaltungsverbot in Mardin
Das Gouverneursamt von Mardin hat mitgeteilt, dass im gesamten Stadtgebiet jegliche Versammlungen, Presseerklärungen, Kundgebungen und Demonstrationen für einen Zeitraum von 10 Tagen untersagt wurden.
İHA
In der Erklärung des Gouverneursamtes heißt es: "Um die grundlegenden Eigenschaften der Republik, die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Land und Volk, die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, sowie um Handlungen und Angriffe zu verhindern, die direkt und offensichtlich die in unserer Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Einschränkungs- und Verbotsbedingungen erfüllen, und um terroristische Aktionen und Straftaten zu unterbinden, die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen sowie mögliche Provokationen und soziale Unruhen zu verhindern, sind alle Arten von Versammlungen, Open-Air-Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, Kundgebungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks/Wachaktionen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, Drohnenaufnahmen, Umfragen, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren sowie das Aufhängen von Plakaten/Transparenten untersagt. Dies gilt auch für die Einreise von Personen/Fahrzeugen in unser Provinzgebiet, die aus anderen Provinzen kommen, um an solchen Aktionen/Veranstaltungen teilzunehmen; die Ausreise von Personen/Fahrzeugen aus unserem Provinzgebiet, die aus unserer Provinz aufbrechen; sowie die Nutzung unserer Provinzrouten für den Transit aus anderen Provinzen, um an den genannten Aktionen/Veranstaltungen teilzunehmen. Gemäß den Bestimmungen der Artikel 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen Nr. 2911 sowie Artikel 11 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sind diese Aktivitäten – mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten Veranstaltungen – innerhalb der Provinzgrenzen von Mardin (einschließlich des Stadtzentrums, der Bezirke sowie aller Zuständigkeitsbereiche von Polizei und Gendarmerie) für einen Zeitraum von 10 Tagen, vom Donnerstag, den 14.11.2024, um 07.00 Uhr bis Sonntag, den 24.11.2024, um 23.59 Uhr, verboten."